Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II), Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG §§ 2, 3) erhalten, haben Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Darüber hinaus haben Personen für ein Kind/einen Jugendlichen/einen jungen Erwachsenen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe, wenn sie für das Kind, den Jugendlichen oder den jungen Erwachsenen Kindergeld und Kinderzuschlag oder Kindergeld und Wohngeld erhalten.

Zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe gehören:  

  • Leistungen für die Teilnahme an eintägigen oder mehrtägigen Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler sowie für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen;
  • Leistungen für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf;
  • Leistungen für die Schülerbeförderung;
  • Leistungen für eine Lernförderung;
  • Leistungen für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der Schule bzw. in der Kindertageseinrichtung;
  • Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben.

Nähere Informationen zu den Leistungen, zur Antragstellung etc. sind dem Informationsblatt, welches am Ende dieser Seite im Download-Bereich zur Verfügung steht, zu entnehmen.

Ebenfalls im Download-Bereich sind zur Beantragung der Leistungen für Bildung und Teilhabe das Antragsformular und auch weitere für die Beantragung notwendige Vordrucke hinterlegt. Diese Vordrucke sind ebenfalls im Servicebüro Bildung und Teilhabe und bei der für den jeweiligen Leistungsbezieher zuständigen Behörden zu erhalten.

Ansprechpartner:
Das Kreisjugendamt hat ein Servicebüro eingerichtet.

Servicebüro Bildung und Teilhabe

Kreisjugendamt

Bahnhofstraße 44
66663 Merzig

06861-80-497
06861-80-29-497
KJA.Sachgebiet3@merzig-wadern.de
Raum: E 11, Erdgeschoss