Bildungs- und Teilhabepaket
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II), Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG §§ 2, 3) erhalten, haben Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe gehören:
Nähere Informationen zu den Leistungen, zur Antragstellung etc. sind dem Informationsblatt, welches am Ende dieser Seite im Download-Bereich zur Verfügung steht, zu entnehmen. Ebenfalls im Download-Bereich sind zur Beantragung der Leistungen für Bildung und Teilhabe das Antragsformular und auch weitere für die Beantragung notwendige Vordrucke hinterlegt. Diese Vordrucke sind ebenfalls im Servicebüro Bildung und Teilhabe und bei der für den jeweiligen Leistungsbezieher zuständigen Behörden zu erhalten. Ansprechpartner: Servicebüro Bildung und Teilhabe Kreisjugendamt Bahnhofstraße 44 06861-80-497 |