Bei einer länger geplanten Familienfeier oder einem anderen wichtigen Anlass von ein bis drei Tagen Fehlzeit richten Sie ihren schriftlichen Antrag bitte an die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer.

Bei einer längeren Fehlzeit, z.B. einer genehmigten Mutter-Kind-Kur, geht der schriftliche Antrag mit Kopien der Unterlagen, die Sie erhalten haben, an den Schulleiter.

Unmittelbar vor und nach den Schulferien, darf Ihr Kind nicht vom Klassenlehrer beurlaubt werden. In nachweislich dringenden Ausnahmefällen wenden Sie sich bitte an den Schulleiter.

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