Beurlaubung von Schulkindern
Urlaub kann in dringenden Fällen erteilt werden:
a) von der Klassenlehrerin/ vom Klassenlehrer bis zu 3 Tage im Monat,
b) vom Schulleiter bis zu 2 Wochen im Kalendervierteljahr,
c) von der Schulrätin über 2 Wochen hinaus.
d) vor und nach Ferien nie durch die Schule, nur durch die Schulrätin
Entschuldigungen bei Schulversäumnissen:
Kann ein Kind aus irgendeinem Grund nicht am Unterricht teilnehmen, so ist die Schule umgehend, spätestens am 3. Tag, zu benachrichtigen. Bei Rückkehr zur Schule hat die Schülerin/ der Schüler eine schriftliche Entschuldigung mit Angabe der Daten und der Gründe für das Schulversäumnis vorzulegen. Die Erziehungsberechtigten können ihr Kind auch persönlich bei der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer entschuldigen.
Versäumte Hausaufgaben sind bei anderen Kindern oder den Klassenlehrerinnen zu erfragen und nachzuarbeiten.
Arzttermine
Arzttermine sollten grundsätzlich nachmittags vorgenommen werden. Ausnahmefälle sprechen Sie bitte vorher mit der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer ab.
Was gibt es Neues?
07.02.2023 Pädagogischer Tag - KEINE Schule
ERINNERUNG!!!
Am Dienstag, 07.Februar 2023, ist schulfrei!!! Auch die Betreuung ist geschlossen! An diesem Tag findet…
Link zum OSS-Messenger
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
mit dem folgenden Link können Sie sich ganz einfach anmelden:
Neue Email-Adresse der Schule
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
die Email-Adresse der Schule hat sich geändert.
Bitte nutzen Sie für die…
Schulsozialarbeit an der Erich-Kästner-Schule
Liebe Eltern,
hier finden Sie einen Elternbrief bzgl. Wechsel der Schulsozialarbeit an unserer Schule. Weitere…