Schulhaus- und Schulhofregeln




In der letzten Schulkonferenz wurden unsere Schulhaus- und Schulhofregeln wie folgt diskutiert und verabschiedet. Sie gelten verbindlich für alle Personen unserer Schule!
Unsere Schulhaus- und Schulhofregeln finden Sie HIER.
E r g ä n z u n g S c h u l o r d n u n g
Ergänzung im Gesetz Nr. 812 zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG)
vom 13. Juli 2005 (Amtsbl. S. 1226)
Teil I Aufgabe und Aufbau des Schulwesens
1. Abschnitt Allgemeines
§ 1 Unterrichts- und Erziehungsauftrag, Qualität der Schule
§ 3 a Regelformen der allgemeinbildenden Schulen
Die Schule hat neben ihrem Erziehungs- und Bildungsauftrag die Pflicht, an der Gesundheitserziehung mitzuwirken und die körperliche Entwicklung der Kinder und Jugendlichen zu fördern. Aus diesem Grund ist das Rauchen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sowie bei Schulveranstaltungen verboten. Über Ausnahmen bei Schulfahrten und Schulfesten entscheidet die Schulkonferenz. Bei Veranstaltungen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände, die den Schulbetrieb nicht betreffen, können von Seiten des Schulträgers Ausnahmen genehmigt werden
Was gibt es Neues?
07.02.2023 Pädagogischer Tag - KEINE Schule
ERINNERUNG!!!
Am Dienstag, 07.Februar 2023, ist schulfrei!!! Auch die Betreuung ist geschlossen! An diesem Tag findet…
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Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
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Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
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hier finden Sie einen Elternbrief bzgl. Wechsel der Schulsozialarbeit an unserer Schule. Weitere…