In der letzten Schulkonferenz wurden unsere Schulhaus- und Schulhofregeln wie folgt diskutiert und verabschiedet. Sie gelten verbindlich für alle Personen unserer Schule!


Unsere Schulhaus- und Schulhofregeln finden Sie HIER.

E r g ä n z u n g S c h u l o r d n u n g

Ergänzung im Gesetz Nr. 812 zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG)

vom 13. Juli 2005 (Amtsbl. S. 1226)

Teil I Aufgabe und Aufbau des Schulwesens

1. Abschnitt Allgemeines

§ 1 Unterrichts- und Erziehungsauftrag, Qualität der Schule

§ 3 a Regelformen der allgemeinbildenden Schulen

Die Schule hat neben ihrem Erziehungs- und Bildungsauftrag die Pflicht, an der Gesundheitserziehung mitzuwirken und die körperliche Entwicklung der Kinder und Jugendlichen zu fördern. Aus diesem Grund ist das Rauchen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sowie bei Schulveranstaltungen verboten. Über Ausnahmen bei Schulfahrten und Schulfesten entscheidet die Schulkonferenz. Bei Veranstaltungen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände, die den Schulbetrieb nicht betreffen, können von Seiten des Schulträgers Ausnahmen genehmigt werden