Urlaub kann in dringenden Fällen erteilt werden:

a) von der Klassenlehrerin/ vom Klassenlehrer bis zu 3 Tage im Monat,

b) vom Schulleiter bis zu 2 Wochen im Kalendervierteljahr,

c) von der Schulrätin über 2 Wochen hinaus. 

d) vor und nach Ferien nie durch die Schule, nur durch die Schulrätin

Kann ein Kind aus irgendeinem Grund nicht am Unterricht teilnehmen, so ist die Schule umgehend zu benachrichtigen. Bei Rückkehr zur Schule hat die Schülerin/ der Schüler eine schriftliche Entschuldigung mit Angabe der Daten und der Gründe für das Schulversäumnis vorzulegen. Die Erziehungsberechtigten können ihr Kind auch persönlich bei der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer entschuldigen. 

Versäumte Hausaufgaben sind bei anderen Kindern oder den KlassenlehrerInnen zu erfragen und sollten unbedingt nachgearbeitet werden.

Arzttermine sollten grundsätzlich nachmittags vorgenommen werden. Ausnahmefälle sprechen Sie bitte vorher mit der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer ab.