Schüler und Schülerinnen sind während des Besuchs von öffentlichen und privaten allgemein- und berufsbildenden Schulen gesetzlich unfallversichert. Der Versicherungsschutz umfasst

  • die Teilnahme am Unterricht einschließlich der Pausen,
  • die Teilnahme an sonstigen Schulveranstaltungen außerhalb der Schule, wie Wanderungen, Ausflüge, Besichtigungen, Theaterbesuche, Schullandheimaufenthalte,
  • den Besuch von schulischen Arbeitsgemeinschaften, Neigungs- und Fördergruppen,
  • die Tätigkeit in der Schülermitverwaltung,
  • die Zurücklegung der Wege von und zu dem Ort, an dem der Unterricht oder andere Veranstaltungen stattfinden,
  • die Teilnahme an Betreuungsmaßnahmen (FGTS), die von der Schule oder im Zusammenwirken mit ihr unmittelbar vor oder nach dem Unterricht durchgeführt werden,
  • die Teilnahme an rechtlich vorgeschriebenen Maßnahmen für die Aufnahme an Schulen.

Die Schüler bzw. Schülerinnen sind nicht gesetzlich gegen Unfall versichert, wenn sie z.B.

  • außerhalb der Schule Hausaufgaben machen,
  • am Nachhilfeunterricht teilnehmen, es sei denn, dieser wird als schulische Veranstaltung durchgeführt,
  • andere private Tätigkeiten ausüben (wie z.B. Schlafen, Essen auf einer Klassenfahrt).

Der Versicherungsschutz ist für die Schüler und Schülerinnen beitragsfrei.

Die Kosten übernehmen das Land, Gemeinden und Gemeindeverbände.

Folgende Formulare und Infodateien stehen zur Verfügung:
Schüler-Unfallanzeige
Erläuterungen zur Unfallanzeige
Wegeunfall-Fragebogen