Information „Veröffentlichung von Bildern (Information bei Schuleintritt)“
Sehr geehrte Eltern,
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
hiermit werden Sie darüber informiert, dass Fotos von Ihrem Kind, die dieses als nicht identifizierba rer Bestandteil einer großen Gruppe zeigen, bei der Ihr Kind in den Hintergrund tritt und nicht als Einzel- person wahrgenommen wird (Beiwerk), bezogen auf eine schulische Veranstaltung oder das Erreichen eines schulischen Abschlusses zur Veröffentlichung auf der Schulhomepage, im Wochenspiegel, in Ver- öffentlichungsblättern der Städte und Gemeinden oder in der Saarbrücker Zeitung gefertigt und auch ohne ausdrückliche Zustimmung veröffentlicht werden dürfen.
Die Schule wird die Bilder nach Zweckerreichung umgehend löschen. Bei Bildern von regelmäßig wie- derkehrenden Veranstaltungen, die zu Präsentationszwecken auf der Schulhomepage eingestellt werden, ist dieser Zweck in der Regel nach dem nächsten Veranstaltungstermin erreicht. Sie werden jedoch, wie in allen anderen Fällen auch, spätestens nach drei Jahren gelöscht.
Für nicht von den genannten Zwecken umfasste Fotos, z. B. solchen, die Ihr Kind als identifizierbarer Bestandteil einer kleineren Gruppe im Zusammenhang mit Projekten zeigt, wird die Schule auf Sie ge- sondert zukommen, um im Einzelfall eine Einwilligung einzuholen, aus der der genaue Verwendungs- zweck und das Veröffentlichungsmedium verbunden mit einer Löschfrist hervorgeht. Eine solche Ein- willigung ist für Sie freiwillig und es entstehen Ihrem Kind aus einer Nichterteilung keine Nachteile.
Die Erklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 DSGVO kann [bei der Schulleitung] eingesehen werden.