Meldepflichtige Erkrankungen
Laut Infektionsschutzgesetz sind Eltern verpflichtet bei bestimmten Erkrankungen (Liste im Anhang) die Schule zeitnah zu informieren.
Die Schule wiederum meldet dies an das Gesundheitsamt weiter.
Das Gesundheitsamt steht Ihnen bei Fragen gern beratend zur Verfügung. Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gemäß §34.
Bitte lesen Sie das Merkblatt sorgfältig durch!
Ansteckende Krankheiten => Belehrungsbogen für Eltern