Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen. Das „Bildungs- und Teilhabepaket" wurde 2011 geschnürt, um Kindern und Jugendlichen aus bedürftigen Familien neue Chancen zu eröffnen. Ein Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe besteht, wenn Kinder bzw. ihre Eltern

  • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitsuchende)
  • Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten.

Bedürftige Kinder erhalten Leistungen

  • für Tagesausflüge
  • für Schullandheimaufenthalte
  • für Musik-, Kunst und Sportprojekten der Schule (Kinobesuch, Theaterbesuch etc.)
  • einen Zuschuss zum Mittagessen in Kita, Hort und Schule,
  • für Mitgliedsbeiträge oder Gebühren bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen
  • für den persönlichen Schulbedarf


Sie erhalten in Ausnahmefällen nachträglich die Erstattung von bereits verauslagten Geldern, wenn diese unverschuldet nicht rechtzeitig beantragt werden konnten (z.B. bei kurzfristig angesetzten Schulausflügen).

Im Saarland sind die Landkreise die richtigen Ansprechpartner:

Saarpfalz-Kreis

Weitere Infos und Downloads zum Bildungs- und Teilhabepaket: Hauptseite des Saapralzkreises zum Thema
Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
Anlage 1 Zuschuss Mittagessen
Anlage 2 Lernförderung/Additive Sprachförderung
Anlage 3a Ein- und mehrtägige Klassenfahrt
Anlage 3b Ausflug Kindertagesstätte
Anlage 4 Schülerbeförderung
Anlage 5 Soziale_und Kulturelle_Teilhabe.pdf
Anlage 6 Persönlicher Schulbedarf