1-2 h Befreiung vom Sport-/Schwimmunterricht
Allgemein:
• Sport und der Teilbereich Schwimmen sind wie alle anderen Fächer verpflichtend.
• Bei Nichtteilnahme muss vorab eine schriftliche Mitteilung vorliegen.
• Bei mehr als zwei Fehlstunden im Fach in Folge ist ein ärztliches Attest erforderlich.
• Bei mehr als 2 Monaten muss ein amtsärztliches Attest vorliegen.
• Häufige unentschuldigte Nichtteilnahmen, vor allem wegen vergessener Sport- und Schwimmkleidung, fließen in die Notengebung mit ein.
Bitte den folgenden Vordruck verwenden:
Befreiung vom Sport-/Schwimmunterricht