Allgemein:

• Sport und der Teilbereich Schwimmen sind wie alle anderen Fächer verpflichtend.

• Bei Nichtteilnahme muss vorab eine schriftliche Mitteilung vorliegen.

• Bei mehr als zwei Fehlstunden im Fach in Folge ist ein ärztliches Attest erforderlich.

• Bei mehr als 2 Monaten muss ein amtsärztliches Attest vorliegen.

• Häufige unentschuldigte Nichtteilnahmen, vor allem wegen vergessener Sport- und  Schwimmkleidung, fließen in die Notengebung mit ein.

Bitte den folgenden Vordruck verwenden:
Befreiung vom Sport-/Schwimmunterricht