Vorgehen beim Fehlen eines Schülers/einer Schülerin
Die Gewährleistung des sicheren Schulaufenthaltes ihres Kindes ist oberstes Gebot an Grundschulen.
Wenn ihr Kind nicht in die Schule kommt, muss es natürlich ordnungsgemäß abgemeldet werden!! Hier finden sie einen Leitfaden, für das Vorgehen bei Krankheit des Kindes (vgl. Schreiben ►"Vorgehen beim Fehlen eines Schülers")