Wenn Sie bei Ihrem Kind einen Kopflausbefall entdeckt haben:

  1. Informieren Sie bitte umgehend die Schule.
  2. Mein Kind darf die Schule erst wieder besuchen, wenn ein ärztliches Attest vorliegt, dass mein Kind laus- bzw. nissenfrei ist.
  3. Nach 8 bis 10 Tagen nehme ich eine Zweitbehandlung vor.
  4. Ich lege der Schule ein ärztliches Attest vor, dass mein Kind weiterhin laus- bzw. nissenfrei ist. Liegt kein solches Attest vor, darf das Kind nicht am Unterricht teilnehmen.

Hier die Formulare zum downloaden:

►PDF Infobrief Läuse        ►PDF Rücklaufzettel


 

In der Klasse meines Kindes liegt Kopflausbefall vor

  1. Die Schule informiert die übrigen Eltern der Klasse mit einem Infoschreiben des Gesundheitsamtes bzw. der Schule.
  2. Ich untersuche nachmittags die Kopfhaut meines Kindes.
  3. Ich bestätige schriftlich, dass ich die Kopfhaut meines Kindes untersucht habe und keine Läuse bzw. Nissen zu finden waren.
  4. Versäumen Eltern diese Untersuchung, darf das Kind erst am Unterricht teilnehmen, wenn die Erziehungsberechtigten die Kopfhaut ihres Kindes vor Ort untersuchen und bestätigen, dass es laus- bzw. nissenfrei ist.

Hier die Formulare zum downloaden:

►PDF Infobrief Läuse        ►PDF Rücklaufzettel