Wenn Sie bei Ihrem Kind einen Kopflausbefall entdeckt haben:
- Informieren Sie bitte umgehend die Schule.
- Mein Kind darf die Schule erst wieder besuchen, wenn ein ärztliches Attest vorliegt, dass mein Kind laus- bzw. nissenfrei ist.
- Nach 8 bis 10 Tagen nehme ich eine Zweitbehandlung vor.
- Ich lege der Schule ein ärztliches Attest vor, dass mein Kind weiterhin laus- bzw. nissenfrei ist. Liegt kein solches Attest vor, darf das Kind nicht am Unterricht teilnehmen.
Hier die Formulare zum downloaden:
►PDF Infobrief Läuse ►PDF Rücklaufzettel
In der Klasse meines Kindes liegt Kopflausbefall vor
- Die Schule informiert die übrigen Eltern der Klasse mit einem Infoschreiben des Gesundheitsamtes bzw. der Schule.
- Ich untersuche nachmittags die Kopfhaut meines Kindes.
- Ich bestätige schriftlich, dass ich die Kopfhaut meines Kindes untersucht habe und keine Läuse bzw. Nissen zu finden waren.
- Versäumen Eltern diese Untersuchung, darf das Kind erst am Unterricht teilnehmen, wenn die Erziehungsberechtigten die Kopfhaut ihres Kindes vor Ort untersuchen und bestätigen, dass es laus- bzw. nissenfrei ist.
Hier die Formulare zum downloaden:
►PDF Infobrief Läuse ►PDF Rücklaufzettel