YAML Typo3 - 2 Spalten variabel (1-3) <
Sie sind hier:Unsere Schule > Unser pädagogisches Konzept

Unser pädagogisches Leitbild „Mit Kopf, Herz und Hand“

In unserer Schule soll sich jeder wohl fühlen können.

Deshalb brauchen wir feste Regeln, an die sich im Interesse aller jeder halten sollte.

Wir wollen uns gemeinsam an diese Regeln  halten.

Das Ziel mit Kopf, Herz und Hand bedeutet für uns:

Kopf:

Wir möchten jedem Kind die Möglichkeit geben, sich nach seinem eigenen Lernvermögen zu entwickeln. Wir wollen es fördern und fordern.

Herz:

Jedes Kind soll sich an unserer Schule wohlfühlen und respektvoll behandelt werden.

Hand:

Wir wollen uns gegenseitig unterstützen, einander

die Hand reichen und gemeinsam mit allen am Schulleben Beteiligten die Schule weiterentwickeln.

 

Unsere Hausordnung

Ich verletze niemanden.

Deshalb
- verletze ich niemanden mit Worten oder Gesten.
- verletzte ich niemanden körperlich.
- werfe ich nicht mit Sand, Schneebällen oder anderen

  Gegenständen.
- achte ich beim Spielen auf Jüngere  und halte mich an die Regeln.
- gehe ich zur Aufsicht bzw. melde mich bei den Mediatoren, wenn ich mir gar nicht helfen kann.

Ich bin höflich, fair und hilfsbereit.

Deshalb

- grüße ich

- sage ich „Danke“ und „ Bitte“
- helfe ich, wo es möglich ist.
- schütze ich Schwächere und schlichte Streit.
- lache ich niemanden aus.
- verhalte ich mich im Schulgebäude so, dass andere nicht gestört werden.

Ich arbeite und spiele mit anderen zusammen.

Deshalb
- arbeite ich auch mit Kindern, die ich nicht so gut kenne.
- lasse ich auch andere Kinder mitspielen.
- schließe ich niemanden aus.
- helfe ich meinen Nachbarn oder Gruppenmitgliedern.
- respektiere ich die Meinung der Anderen.

Ich halte Gesprächs- und Arbeitsregeln ein.

Deshalb
- bin ich im Unterricht aufmerksam.
- melde ich mich und warte ab.
- habe ich alle Sachen für den Unterricht dabei.
- arbeite ich konzentriert und leise.
- bleibe ich auf meinem Platz sitzen.
 

Ich gehe mit Materialien sorgsam um.

Deshalb
- achte ich das Eigentum anderer und gebe fremdes Eigentum bei den Lehrerinnen ab.
- halte ich den Schulhof und den Klassenraum sauber und behandle das Schuleigentum (Möbel, Spiele, Bücher, Geräte) pfleglich.
- halte ich die Toiletten sauber.
- ziehe ich meine Hausschuhe an.
- gehe ich mit Pausengeräten und Spielsachen vorsichtig um.

Zusatzregel für Buskinder

Wir verhalten uns beim Busfahren vorsichtigund rücksichtsvoll.

Deshalb

- bleibe ich ruhig an der Bushaltestelle stehen und schubse keinen.
- lasse ich anderen Kindern immer genügend Platz

  beim Ein- und Aussteigen.
- setze ich mich im Bus immer hin und stehe erst auf, wenn der Bus steht.
- bin ich so leise, dass der Busfahrer sicher und konzentriertfahren kann.

Umgang mit Konflikten und Regelverstößen

Konflikte und Regelverstöße als Teil des Zusammenlebens

Die Schule hat sowohl einen Bildungs- als auch einen Erziehungsauftrag.

Sie soll Wissen, Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen vermitteln.

Erziehung in der Schule unterstützt den primär in der Familie stattfindenden Erziehungsprozess.

Im Unterricht und auf dem Schulhof kommt es naturgemäß immer mal wieder zu Störungen, Regelverstößen und Streitereien. Das Entstehen von Konflikten gehört deshalb zum Zusammenleben einfach dazu.

Kinder müssen im Laufe ihrer Erziehung lernen, sich an Regeln zu halten, d.h.,

  • sich der Tragweite ihres Handelns bewusst werden und einschätzen können, welches Verhalten angemessen ist.
  • lernen Streitigkeiten zu verhindern und Streit selbstständig und gewaltfrei zu lösen.

Positive Verstärkung und Lob sind die wichtigsten Motoren für gute Erziehung:

• Wir ermutigen unsere Kinder, positives Verhalten zu zeigen!

• Positive Verhaltensweisen werden gelobt und thematisiert, um das Kind zu bestärken und seine Mitschüler zu motivieren, es ihm gleich zu tun.

Wir üben zudem regelmäßig im Alltag:

  • den richtigen Umgang mit Konflikten und Streit
  • Mediationen mit ausgebildeten MediatorInnen unserer Schule
  • die Einhaltung von Schul-& Klassenregeln

Es gibt Situationen, in denen positive Verstärkungen, Lob und Streitschlichtungen nicht ausreichen, um massiven oder auch dauerhaften Störungen konstruktiv entgegenzuwirken.

Sport-/Schwimmunterricht

  • Schüler, die nicht am Sport-/Schwimmunterricht teilnehmen können, weil sie ihre Sport-/Schwimmkleidung vergessen haben oder durch Fehlverhalten den Sportunterricht stören, nehmen am Unterricht einer anderen Klasse teil.

Hausaufgaben

  • sind Hausaufgaben nicht erledigt wird im HA-Buch ein entsprechendes Kreuz gesetzt
  • SchülerInnen müssen diese für den nächsten Tag vollständig nacharbeiten und dem Lehrer unaufgefordert zeigen. => wenn nicht vorhanden ggf. in Pausen nacharbeiten
  • Eltern erhalten eine schriftliche Mitteilung

Fehlverhalten im Unterricht und/oder Pausen

  • Eltern erhalten eine Mitteilung über das Fehlverhalten
  • Ändert sich das Verhalten nicht, findet ein Gespräch gemeinsam mit der Lehrkraft, Schulsozialarbeiterin und Schulleitung statt.

Wenn erzieherische Maßnahmen nicht ausreichen, gelten folgende Ordnungsmaßnahmen nach § 32 des Schulordnungsgesetz SchoG:

  1. durch die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer oder durch die unterrichtende Lehrkraft: der schriftliche Verweis;
  2.  durch die Schulleiterin oder den Schulleiter:

a) die Überweisung in eine parallele Klasse oder Unterrichtsgruppe;

b) der Ausschluss von besonders bevorzugten Schulveranstaltungen bei fortbestehender Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht während dieser Zeit;

c) die Androhung des zeitweiligen Ausschlusses vom Unterricht;

d) der Ausschluss vom Unterricht bis zu drei Unterrichtstagen

3. durch die Klassenkonferenz unter Vorsitz der Schulleiterin oder des Schulleiters oder ihrer oder seiner Vertretung, wobei der/die  KlassenelternsprecherIn stimmberechtigt ist und ein/e VerbindungslehrerIn mit beratender Stimme teilnimmt

a.) Ausschluss vom Unterricht bis zu zwei Unterrichtswochen;

b) die Androhung des Ausschlusses aus der Schule;

4. durch die Gesamtkonferenz: der Ausschluss aus der Schule;

5. durch die Schulaufsichtsbehörde:

auf Antrag der Gesamtkonferenz die Ausdehnung des Ausschlusses auf alle Schulen des Landes.