In unserer Schule soll sich jeder wohl fühlen können.
Deshalb brauchen wir feste Regeln, an die sich im Interesse aller jeder halten sollte.
Wir wollen uns gemeinsam an diese Regeln halten.
Das Ziel mit Kopf, Herz und Hand bedeutet für uns:
Kopf:
Wir möchten jedem Kind die Möglichkeit geben, sich nach seinem eigenen Lernvermögen zu entwickeln. Wir wollen es fördern und fordern.
Herz:
Jedes Kind soll sich an unserer Schule wohlfühlen und respektvoll behandelt werden.
Hand:
Wir wollen uns gegenseitig unterstützen, einander
die Hand reichen und gemeinsam mit allen am Schulleben Beteiligten die Schule weiterentwickeln.
Ich verletze niemanden.
Deshalb
- verletze ich niemanden mit Worten oder Gesten.
- verletzte ich niemanden körperlich.
- werfe ich nicht mit Sand, Schneebällen oder anderen
Gegenständen.
- achte ich beim Spielen auf Jüngere und halte mich an die Regeln.
- gehe ich zur Aufsicht bzw. melde mich bei den Mediatoren, wenn ich mir gar nicht helfen kann.
Ich bin höflich, fair und hilfsbereit.
Deshalb
- grüße ich
- sage ich „Danke“ und „ Bitte“
- helfe ich, wo es möglich ist.
- schütze ich Schwächere und schlichte Streit.
- lache ich niemanden aus.
- verhalte ich mich im Schulgebäude so, dass andere nicht gestört werden.
Ich arbeite und spiele mit anderen zusammen.
Deshalb
- arbeite ich auch mit Kindern, die ich nicht so gut kenne.
- lasse ich auch andere Kinder mitspielen.
- schließe ich niemanden aus.
- helfe ich meinen Nachbarn oder Gruppenmitgliedern.
- respektiere ich die Meinung der Anderen.
Ich halte Gesprächs- und Arbeitsregeln ein.
Deshalb
- bin ich im Unterricht aufmerksam.
- melde ich mich und warte ab.
- habe ich alle Sachen für den Unterricht dabei.
- arbeite ich konzentriert und leise.
- bleibe ich auf meinem Platz sitzen.
Ich gehe mit Materialien sorgsam um.
Deshalb
- achte ich das Eigentum anderer und gebe fremdes Eigentum bei den Lehrerinnen ab.
- halte ich den Schulhof und den Klassenraum sauber und behandle das Schuleigentum (Möbel, Spiele, Bücher, Geräte) pfleglich.
- halte ich die Toiletten sauber.
- ziehe ich meine Hausschuhe an.
- gehe ich mit Pausengeräten und Spielsachen vorsichtig um.
Zusatzregel für Buskinder
Wir verhalten uns beim Busfahren vorsichtigund rücksichtsvoll.
Deshalb
- bleibe ich ruhig an der Bushaltestelle stehen und schubse keinen.
- lasse ich anderen Kindern immer genügend Platz
beim Ein- und Aussteigen.
- setze ich mich im Bus immer hin und stehe erst auf, wenn der Bus steht.
- bin ich so leise, dass der Busfahrer sicher und konzentriertfahren kann.
Konflikte und Regelverstöße als Teil des Zusammenlebens
Die Schule hat sowohl einen Bildungs- als auch einen Erziehungsauftrag.
Sie soll Wissen, Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen vermitteln.
Erziehung in der Schule unterstützt den primär in der Familie stattfindenden Erziehungsprozess.
Im Unterricht und auf dem Schulhof kommt es naturgemäß immer mal wieder zu Störungen, Regelverstößen und Streitereien. Das Entstehen von Konflikten gehört deshalb zum Zusammenleben einfach dazu.
Kinder müssen im Laufe ihrer Erziehung lernen, sich an Regeln zu halten, d.h.,
Positive Verstärkung und Lob sind die wichtigsten Motoren für gute Erziehung:
• Wir ermutigen unsere Kinder, positives Verhalten zu zeigen!
• Positive Verhaltensweisen werden gelobt und thematisiert, um das Kind zu bestärken und seine Mitschüler zu motivieren, es ihm gleich zu tun.
Wir üben zudem regelmäßig im Alltag:
Es gibt Situationen, in denen positive Verstärkungen, Lob und Streitschlichtungen nicht ausreichen, um massiven oder auch dauerhaften Störungen konstruktiv entgegenzuwirken.
Sport-/Schwimmunterricht
Hausaufgaben
Fehlverhalten im Unterricht und/oder Pausen
Wenn erzieherische Maßnahmen nicht ausreichen, gelten folgende Ordnungsmaßnahmen nach § 32 des Schulordnungsgesetz SchoG:
a) die Überweisung in eine parallele Klasse oder Unterrichtsgruppe;
b) der Ausschluss von besonders bevorzugten Schulveranstaltungen bei fortbestehender Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht während dieser Zeit;
c) die Androhung des zeitweiligen Ausschlusses vom Unterricht;
d) der Ausschluss vom Unterricht bis zu drei Unterrichtstagen
3. durch die Klassenkonferenz unter Vorsitz der Schulleiterin oder des Schulleiters oder ihrer oder seiner Vertretung, wobei der/die KlassenelternsprecherIn stimmberechtigt ist und ein/e VerbindungslehrerIn mit beratender Stimme teilnimmt
a.) Ausschluss vom Unterricht bis zu zwei Unterrichtswochen;
b) die Androhung des Ausschlusses aus der Schule;
4. durch die Gesamtkonferenz: der Ausschluss aus der Schule;
5. durch die Schulaufsichtsbehörde:
auf Antrag der Gesamtkonferenz die Ausdehnung des Ausschlusses auf alle Schulen des Landes.