• Nur für Schüler, die noch nicht teilgenommen haben und ab dem neuen Schuljahr (oder bei Umzug) teilnehmen möchten. Alle, die bereits angemeldet sind, nehmen automatisch teil, da die Anmeldung für die gesamte Grundschulzeit gilt.
  • bis zum 30.04. für das nächste Schuljahr möglich (Formular auf Homepage). Sollte keine rechtzeitige Abmeldung erfolgen, besteht auch im kommenden Schuljahr eine Pflicht zur Zahlung des Entgelts.

Die Freistellung muss jedes Jahr neu beantragt werden! (Alle Schüler erhalten die Formulare digital per Mail; bei Bedarf liegen auch ausgedruckte Formulare im Sekretariat bereit.) Hinweise zum Antrag auf Freistellung wurden ebenso versendet bzw. stehen auf der Homepage zur Verfügung.

  • Das Leihentgelt für ein Schuljahr beträgt in der Regel 55 €. Die Schulbuchlisten enthalten Leihbücher aber auch Verbrauchsmaterial, welches nicht zurückgegeben werden muss.
  • Unsere Schule arbeitet mit individuellen Schulbuchlisten. D.h. auf der Liste stehen alle möglichen Bücher, die ein/e Schüler/in einer Klassenstufe bekommen kann. Der/die Klassenlehrer/in kreuzt Ihnen die Bücher an, die Ihr Kind benötigt. Die Bücherlisten werden deshalb erst kurz vor den Sommerferien individuell von der/dem Klassenlehrer*in ausgefüllt und ausgeteilt.
  • Schüler, die nicht an der Ausleihe teilnehmen, müssen sich die Bücher bis zum ersten Schultag selbst besorgen. Die Kosten variieren aufgrund der individuellen Listen, belaufen sich aber in einem vorgesehenen Rahmen, zwischen ca. 70 € - 100 € pro Schuljahr.
  • Das Sekretariat der Pestalozzischule befindet sich am Standort Rohrbach und unsere Sekretärin Frau Aktas ist täglich von 7.30-12.30 Uhr telefonisch und per Mail erreichbar.

Tel.: 06894-52413, Fax: 06894-959085, Mail: pestalozzischule@st-ingbert.de

Der Standort Hassel besitzt kein Sekretariat. Alle Anfragen, Krankmeldungen etc. laufen über Rohrbach.

  • Das Rektorat ist unregelmäßig besetzt (je nachdem, wann Rektorin und Konrektorin im Unterricht sind). Die Schulleitung erreichen Sie unter o.g. Nummer und Mail über das Sekretariat.
  • Alle Lehrer unser Schulen haben eine eigene dienstliche Mailadresse, unter der sie erreichbar sind. Telefonisch können Sie über die Schule auch um Rückruf bitten. Bei dringenden Anliegen ist die Kommunikation über die Elternmappe/das Hausaufgabenheft hilfreich.
  • Elternsprecher: Zu Beginn des Schuljahres haben alle Klassen neue Elternvertreter gewählt. Sie erhalten die Kontaktdaten „Ihres“ Elternsprechers über den Klassenverteiler bzw. den/die Klassenlehrer*in

 

  • nur in Ausnahmefällen, z.B. Kuraufenthalt, familiäre Verpflichtungen im Ausland, o.Ä.
  • rechtzeitig vorher beantragen – schriftlich mit Begründung und ggf. Nachweis
  • Antragstellung formlos (Brief):
  • 1-3 Tage (nicht unmittelbar vor/nach den Ferien); Klassenlehrer*in
  • 1-3 Tage unmittelbar vor/nach den Ferien: Schulleitung
  • 4-14 Tage: Schulleitung
  • mehr als 14 Tage: Schulaufsichtsbehörde (Ministerium) – wird über die Schulleitung eingereicht und weitergeleitet
  • Alle Krankmeldungen, auch die von Hassel, werden im Sekretariat entgegengenommen und an die entsprechenden Lehrer*innen weitergeleitet. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kind telefonisch ODER über die entsprechende Gruppe im OSS Messenger krank zu melden. Wir favorisieren den OSS Messenger.
  • Melden Sie sich vor 7.45 Uhr an, damit wir zu Unterrichtsbeginn alle Infos zu fehlenden Kindern weitergeleitet haben.
  • Falls wir Unterrichtsmaterial bzw. Hausaufgaben in der FGTS (Ablagefächer am Eingang) hinterlegen (Abholung bis 17 Uhr) oder einem anderen Kind mitgeben sollen, denken Sie daran, dies mitzuteilen.
  • Aus organisatorischen Gründen bitten wir darum, die Unterrichtsmaterialien/ Hausaufgaben in der FGTS erst ab 15 Uhr abzuholen.
  • Eine schriftliche Entschuldigung (Brief oder Email an den Lehrer) innerhalb einer Woche ist erforderlich, ansonsten werden die Tage als unentschuldigte Tage dokumentiert.
  • Alle Änderungen von Kontaktdaten oder Infos für den Notfallausweis müssen über das Sekretariat mitgeteilt werden, damit dies auch in unseren Verwaltungsunterlagen notiert und für alle einsehbar ist.
  • Bitte noch ausstehende Masern-Impfschutz-Nachweise bis 31. Juli 2021 in der Schule abgeben. (Masernschutzgesetz)

Bei folgenden Erkrankungen ihres Kindes besteht eine unverzügliche Meldepflicht Ihrerseits:

Cholera

Diphtherie

Enteritis durch E. coli (EHEC)

virusbedingtes hämorrhag. Fieber

Haemophilus influenzae Tyb b – Meningitis

Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte)

Keuchhusten

ansteckungsfähige Lungentuberkulose

Masern

Meningokokken-Infektion

Mumps

durch Orthopockenviren verursachte Krankheiten

Paratyphus

Pest

Poliomyelitis
Röteln
Scabies
Scharlach/Sonstige Streptococcus pyogenes-Infektion Shigellose

Typhus abdominalis
Virushepatitis A
Virushepatitis E
Windpocken
Infektiöse Darmerkrankung (Meldung bis vollendetes 6. Lebensjahr)

Vorliegen von Verlausung

 

Mitteilungen der Schule über ansteckende Krankheiten an die Erziehungsberechtigten:

  • Bei einem Vorfall in der eigenen Klasse bekommt jedes Kind der Klasse einen Zettel mit Hinweisen und ggf. Rückmeldungszettel

Alle anderen Kinder des Schulstandortes werden über das Hausaufgabenheft mit Kurzeintrag informiert

Geburtstagsmitbringsel von Kindern für SchülerInnen: Ihr Kind darf selbstgebackene Muffins oder einen bereits in Stücke geschnittenen Kuchen mitbringen, welcher von der Lehrkraft ausgeteilt wird. Möglich sind auch maschinell (hygienisch) verpackte Lebensmittel (z.B. Gummibärchen). Als Alternative kann z.B. auch eine große, maschinell verpackte Packung Muffins mitgebracht werden.