Corona
Was ist aktuell zu beachten, wenn ich als Erwachsener das Schulgebäude betreten will/muss?
- Maskenpflicht: medizinische oder FFP2-Maske
- Abstand
- 2G plus-Regel (geimpft oder genesen plus tegesaktueller Test). Bitte bringen Sie den entsprechenden Nachweis mit bei Aufenthalten, die länger als 10 Minuten dauern bzw. bei denen Sie in Kontakt mit Kindern oder Schulpersonal kommen; gilt auf dem gesamten Schulgelände und für das Schulgebäude.
Welche Regeln gelten aktuell für die Kinder?
- Bitte entnehmen Sie die aktuellen Regelungen den Rundschreiben auf der Homepage und dem aktuell gültigen Musterhygieneplan.
- Kurz: seit dem 04.04.22 keine Maskenpflicht mehr im Unterricht; 3x wöchentlich Testungen
Wann finden die Testungen in der Schule statt?
- Immer montags, mittwochs und freitags in der 1.Stunde.
Wie werden die Kinder getestet?
- Seit dem 02.11.2021 testen sich die Kinder unter Anleitung und Beaufsichtigung einer Lehrkaft mit dem sogenannten "Lollitest" selbst. Die Testdurchführung wird hier erläutert.
Wer teilt dem Kind im gesetzten Falle das positive Testergebnis mit und auf welche Art wird hier ein "Datenschutz " gewährleistet?
- Die Klassenlehrerin informiert das Kind mit pädagogischer Einfühlsamkeit vor der Klassentür. Es wird die Schulleitung informiert, die dann die Eltern anruft.
Wo und von wem wird das Kind betreut, bis es abgeholt werden kann?
- Im Verwaltungstrakt i.d.R. von unserem Schulhelfer bzw. Sekretärin oder von der Schulleitung
Bekommt das Kind solange eine FFP2-Maske aufgesetzt?
- Wir können dem Kind je nach Größe eine FFP2-Maske für Erwachsene anbieten, Schülermasken haben wir vom MBK nicht erhalten (nur medizinische OP-Masken)
Welches Procedere hinsichtlich Testüberprüfung ist mit dem Gesundheitsamt vereinbart?
- Wir melden den pos. Fall dem Gesundheitsamt und dem Ministerium. Das Gesundheitsamt kümmert sich um alles Weitere (PCR-Test, Kontaktpersonen, …)
Was passiert konkret, wenn ein Kind (aus welchem Grund auch immer) dem Test an einem Tag nicht zustimmt/den Test verweigert?
- Die Eltern werden telefonisch informiert und müssen ihr Kind umgehend abholen. Bis zur Abholung bleibt das Kind im Saal.
Werden alle Eltern informiert, wenn es zu positiven Testungen an der Schule kam?
- Es werden nur die betroffene Lerngruppe bzw. Kontaktpersonen informiert. Kommt es zu mehreren positiven Fällen werden wir in Abstimmung mit dem Ministerium und Gesundheitsamt entsprechend informieren.
Sonderanträge
Entscheidung über die Sonderanträge (Besuch einer anderen als zuständigen Schule) Anfang Mai
Kannkinder
- Aufnahmebestätigungen werden Anfang Mai versandt
Schulbuchausleihe
Anmeldeformular zur entgeltlichen Schulbuchausleihe (Homepage):
- Nur für Schüler, die noch nicht teilgenommen haben und ab dem neuen Schuljahr (oder bei Umzug) teilnehmen möchten. Alle, die bereits angemeldet sind, nehmen automatisch teil, da die Anmeldung für die gesamte Grundschulzeit gilt.
Abmeldung von der Schulbuchausleihe:
- bis zum 30.04. für das nächste Schuljahr möglich (Formular auf Homepage). Sollte keine rechtzeitige Abmeldung erfolgen, besteht auch im kommenden Schuljahr eine Pflicht zur Zahlung des Entgelts.
Antrag auf Gewährung der Freistellung von der Zahlung des Leihentgeltes
Die Freistellung muss jedes Jahr neu beantragt werden! (Alle Schüler erhalten die Formulare digital per Mail; bei Bedarf liegen auch ausgedruckte Formulare im Sekretariat bereit.) Hinweise zum Antrag auf Freistellung wurden ebenso versendet bzw. stehen auf der Homepage zur Verfügung.
Leihkosten
- Das Leihentgelt für ein Schuljahr beträgt in der Regel 55 €. Die Schulbuchlisten enthalten Leihbücher aber auch Verbrauchsmaterial, welches nicht zurückgegeben werden muss.
Schulbuchlisten
- Unsere Schule arbeitet mit individuellen Schulbuchlisten. D.h. auf der Liste stehen alle möglichen Bücher, die ein/e Schüler/in einer Klassenstufe bekommen kann. Der/die Klassenlehrer/in kreuzt Ihnen die Bücher an, die Ihr Kind benötigt. Die Bücherlisten werden deshalb erst kurz vor den Sommerferien individuell von der/dem Klassenlehrer*in ausgefüllt und ausgeteilt.
Nichtteilnahme
- Schüler, die nicht an der Ausleihe teilnehmen, müssen sich die Bücher bis zum ersten Schultag selbst besorgen. Die Kosten variieren aufgrund der individuellen Listen, belaufen sich aber in einem vorgesehenen Rahmen, zwischen ca. 70 € - 100 € pro Schuljahr.
Allgemein
Erreichbarkeit
- Das Sekretariat der Pestalozzischule befindet sich am Standort Rohrbach und unsere Sekretärin Frau Aktas ist täglich von 7.30-12.30 Uhr telefonisch und per Mail erreichbar.
Tel.: 06894-52413, Fax: 06894-959085, Mail: pestalozzischule@st-ingbert.de
Der Standort Hassel besitzt kein Sekretariat. Alle Anfragen, Krankmeldungen etc. laufen über Rohrbach.
- Das Rektorat ist unregelmäßig besetzt (je nachdem, wann Rektorin und Konrektorin im Unterricht sind). Die Schulleitung erreichen Sie unter o.g. Nummer und Mail über das Sekretariat.
- Alle Lehrer unser Schulen haben eine eigene dienstliche Mailadresse, unter der sie erreichbar sind. Telefonisch können Sie über die Schule auch um Rückruf bitten. Bei dringenden Anliegen ist die Kommunikation über die Elternmappe/das Hausaufgabenheft hilfreich.
- Elternsprecher: Zu Beginn des Schuljahres haben alle Klassen neue Elternvertreter gewählt. Sie erhalten die Kontaktdaten „Ihres“ Elternsprechers über den Klassenverteiler bzw. den/die Klassenlehrer*in
Beurlaubungen (nach §9, AScho)
- nur in Ausnahmefällen, z.B. Kuraufenthalt, familiäre Verpflichtungen im Ausland, o.Ä.
- rechtzeitig vorher beantragen – schriftlich mit Begründung und ggf. Nachweis
- Antragstellung formlos (Brief):
- 1-3 Tage (nicht unmittelbar vor/nach den Ferien); Klassenlehrer*in
- 1-3 Tage unmittelbar vor/nach den Ferien: Schulleitung
- 4-14 Tage: Schulleitung
- mehr als 14 Tage: Schulaufsichtsbehörde (Ministerium) – wird über die Schulleitung eingereicht und weitergeleitet
Krankmeldungen, Versorgung mit Unterrichtsmaterial
- Alle telefonischen Entschuldigungen, auch die von Hassel, werden im Sekretariat entgegengenommen und an die entsprechenden Lehrer weitergeleitet.
- Rufen Sie vor 7.45 Uhr an, damit wir zu Unterrichtsbeginn alle Infos zu fehlenden Kindern weitergeleitet haben.
- Falls wir Unterrichtsmaterial bzw. Hausaufgaben in der FGTS (Ablagefächer am Eingang) hinterlegen (Abholung bis 17 Uhr) oder einem anderen Kind mitgeben sollen, denken Sie daran, dies mitzuteilen.
- Aus organisatorischen Gründen bitten wir darum, die Unterrichtsmaterialien/ Hausaufgaben in der FGTS erst ab 15 Uhr abzuholen.
- Eine schriftliche Entschuldigung (Brief oder Email an den Lehrer) innerhalb einer Woche ist erforderlich, ansonsten werden die Tage als unentschuldigte Tage dokumentiert.
- Alle Änderungen von Kontaktdaten oder Infos für den Notfallausweis müssen über das Sekretariat mitgeteilt werden, damit dies auch in unseren Verwaltungsunterlagen notiert und für alle einsehbar ist.
- Bitte noch ausstehende Masern-Impfschutz-Nachweise bis 31. Juli 2021 in der Schule abgeben. (Masernschutzgesetz)
Meldepflichtige Krankheiten
Bei folgenden Erkrankungen ihres Kindes besteht eine unverzügliche Meldepflicht Ihrerseits:
CORONA (Verdacht/Symptome, pos. Test, Quarantäne)
Ansteckende Borkenflechte
Ansteckungsfähige Lungentuberkulose
Bakterielle Ruhr (Shigellose)
Cholera
Darmentzündung (Enteritis durch EHEC)
Diphtherie
Durch Hepatitis A oder E-Viren verursachte Gelbsucht/Leberentzündung (Hepatitis A o. E)
Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien
Infektiöser, durch Viren/Bakterien verursachter Durchfall u. /o. Erbrechen (< 6 J.)
Keuchhusten (Pertussis)
Kinderlähmung (Poliomyelitis)
Kopflausbefall > siehe auch Info-Broschüre
Krätze (Skabies)
Masern
Meningokokken-Infektionen
Mumps
Pest
Röteln
Scharlach oder andere Infektionen mit dem Bakterium Streptokokkus pyogenes
Typhus oder Paratyphus
Windpocken (Varizellen)
virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z.B. Ebola)
Mitteilungen der Schule über ansteckende Krankheiten an die Erziehungsberechtigten:
- Bei einem Vorfall in der eigenen Klasse bekommt jedes Kind der Klasse einen Zettel mit Hinweisen und ggf. Rückmeldungszettel
Alle anderen Kinder des Schulstandortes werden über das Hausaufgabenheft mit Kurzeintrag informiert
Mitbringsel an Geburtstagen
Geburtstagsmitbringsel von Kindern für SchülerInnen: Ihr Kind darf selbstgebackene Muffins oder einen bereits in Stücke geschnittenen Kuchen mitbringen, welcher von der Lehrkraft ausgeteilt wird. Möglich sind auch maschinell (hygienisch) verpackte Lebensmittel (z.B. Gummibärchen). Als Alternative kann z.B. auch eine große, maschinell verpackte Packung Muffins mitgebracht werden.