Schul- und Hausordnung der Grundschule Landsweiler-Reden                                                      

 

Die Schul- und Hausordnung gilt für alle Kinder und Erwachsenen unserer Grundschule und ist durch Verabschiedung durch die Schulkonferenz für alle verbildlich.

Damit sich alle in unserer Schule wohlfühlen können, sind Regeln notwendig, die alle einhalten müssen. Wenn jemand dagegen verstößt, behindert er ein reibungsloses Zusammenleben. Schwere, bewusste oder dauerhafte Verstöße ziehen Schulstrafen nach sich. Beschädigungen oder Verunreinigungen müssen beseitigt oder ersetzt werden.

 

A Schüler

Gegenseitige Rücksichtnahme, Höflichkeit und Hilfsbereitschaft solle das Vertrauen untereinander bestimmen. Alle gemeinsam sind für Sauberkeit und Ordnung verantwortlich.

 

1. Unterrichtsbeginn

Die Schule beginnt um 8:00 Uhr. Die Schüler befinden sich auf dem Schulhof. Der Eingang vom Parkplatz ist wegen Unfallgefahr für alle Kinder gesperrt. Wir stellen uns beim ersten Klingelzeichen (7:55 Uhr) auf dem Schulhof auf und gehen i.d.R. zusammen mit dem Lehrer ruhig ins Klassenzimmer. Solange der Lehrer nicht in der Klasse ist, bleibt die Tür immer offen.

Bei schlechtem Wetter kann die Aufsicht den Kindern erlauben sich vor Unterrichtsbeginn im Foyer aufzuhalten.

 

2. Pausen

In der großen Pause gehen wir unverzüglich auf den Schulhof. Den Schulhof dürfen wir nur mit Genehmigung einer Lehrperson verlassen. Bei Problemen wenden wir uns an die Mediatoren oder die Lehrperson. Bei Regen halten wir uns im Klassenzimmer auf. Dabei verhalten wir uns ruhig und unterlassen dabei ein Herumlaufen und Toben, weil die Unfallgefahr zu groß ist.

Auch das Personal ist gegenüber den SchülerInnen weisungsberechtigt.

 

3. Toiletten

In der Regel gehen wir während des Unterrichts nicht auf die Toilette. Die Toiletten sind sauber zu hinterlassen. Nach jedem Toilettengang waschen wir uns die Hände. Während der großen Pausen gehen wir nach dem Toilettenbesuch sofort wieder auf den Schulhof zurück. Die Toiletten sind kein Spielplatz.

 

4. Klassenraum

Wir achten im Klassenraum auf einen ruhigen und rücksichtsvollen Umgang miteinander; wir rennen nicht herum.

Wir bringen keine Spiele und Geräte (u. a. Handys, elektronische Spielgeräte und Tauschkarten) mit, mit denen wir den Unterricht stören oder andere Schüler gefährden können.

Wir werfen Abfälle in den passenden Abfalleimer.

Kaugummikauen ist verboten.

Vor dem Heimgehen räumen wir unseren Klassensaal auf und stellen die Stühle am Ende des Unterrichts hoch.

Wir bemalen und verkratzen Wände, Stühle und Bänke nicht, da andere Kinder sich hier auch wohlfühlen wollen.

Nach Ende des Unterrichts, verlassen die Kinder den Klassenraum, der von der Lehrperson abgeschlossen wird.

 

5. Schulhof

Während der Pausen halten sich die Kinder auf dem Schulhof auf. Zum Spielen in den Pausen dürfen i.d.R. nur die von der Schule gestellten Bälle und Spielgeräte benutzt werden. Zu Pausenbeginn besteht die Möglichkeit Spielgeräte auszuleihen. Diese sollten unbeschädigt wieder zurückgegeben werden.

Auch in der Pause gehen wir respektvoll mit anderen Kindern um, behandeln sie höflich und vermeiden unangebrachten Körpereinsatz.

Wir hören auf die Anweisungen der Aufsicht führenden Lehrperson.

 

6. Frühstück

Ein gesundes und nahrhaftes Frühstück ist notwendig. Es soll in ruhiger und entspannter Atmosphäre eingenommen werden. Das ist vor oder nach der großen Pause möglich.

 

7. Sonstiges

Alkohol, Rauchen und andere Suchtmittel schädigen unseren Körper und sind in der Grundschule verboten. Das Gelände und die Gebäude der Grundschule Landsweiler-Reden sind rauchfreie Zonen. Erwachsene rauchen absolut nicht in Räumen, die von Kindern benutzt werden.

Größere Geldbeträge oder sonstige Wertgegenstände bringen wir nicht mit in die Schule. Die Schule kann dafür keine Haftung übernehmen. Wir bewahren Geld oder wichtige Dinge nie in unbeaufsichtigten Kleidungsstücken auf.

 

8. Bus

Bustransport gehört zum Schulweg. Falsches Verhalten an den Haltestellen oder im Bus kann gefährlich sein. An der Halstestelle benehmen wir uns ordentlich. Wir steigen hintereinander langsam ein und auch wieder aus. Im Bus verhalten wir uns angemessen.

 

 

B  Eltern

Wir wissen, dass wir als Eltern Erziehende sind und gemeinsam mit den Lehrpersonen große Verantwortung für die Kinder tragen. Wichtigstes Ziel ist die Erziehung zur Selbstständigkeit und Selbstkontrolle des Kindes.

Als Eltern bemühen wir uns um eine gute Zusammenarbeit miteinander und mit der Schule. Wir unterstützen gemeinsame pädagogische Zielsetzungen und bemühen uns um positive Zusammenarbeit in der Schule zum Wohle der Kinder.

 

1. Elternarbeit

Wir arbeiten in der Schul- bzw. Klassengemeinschaft vertrauensvoll mit und unterstützen die Ziele und die Arbeit der gewählten Elternvertretung und die für die Schule tätigen Organisationen. Wir zeigen Interesse für die Arbeit und die Veranstaltungen der Schule und nehmen daran teil.

Wir respektieren die Schulgesetze und richten uns an die darauf aufbauenden Anordnungen.

 

2. Bei Problemen

Bei Fragen und Problemen nehmen wir zuerst Kontakt zur Schule auf, zu Lehrpersonen oder zur Schulleitung und sind bereit zu offenen Gesprächen in gegenseitigem Vertrauen.

Wir wissen, dass unser Vorbild sehr stark erzieherisch wirkt und unterlassen negative Äußerungen gegenüber der Schule insbesondere vor den Augen und Ohren der Kinder.

Wir nehmen Bemühungen um die Zukunft unserer Kinder ernst und suchen Hilfe bei zusätzlichen Beratungsstellen, falls Hilfen der Schule nicht ausreichen.

Extrem negative Reaktionen innerhalb der Schule rechtfertigen die Anwendung des Hausrechts durch dafür Verantwortliche.

 

3. Schulbesuch

Wir bemühen uns um den pünktlichen Schulbesuch unserer Kinder. Bei Krankheit und wichtigen Gründen entschuldigen wir unser Kind spätestens am 3. Tag unter Angabe des Grundes. Auch im Sportunterricht oder bei Beurlaubungen sind schriftliche Entschuldigungen oder eine persönliche Vorsprache notwendig.

 

4. Schutz im Straßenverkehr

Wir achten auf den Verkehrswegen und vor allem in Schulnähe auf Kinder, besonders beim Bringen und Abholen der Kinder mit dem PKW bei Unterrichtsbeginn und Unterrichtsende. Wir wissen, dass das Befahren des Schulhofes nicht gestattet ist.

 

5. Aufenthalt schulfremder Personen

Unbefugten ist der Aufenthalt im Schulgebäude und –gelände, besonders während der Unterrichtszeit, nicht gestattet.

 

 C  Lehrer

Wir bemühen uns um verantwortungsvolles Handeln zu Gunsten der uns anvertrauten Schülerinnen und Schüler im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, der Beschlüsse der Konferenzen, der Anordnungen und unserer eigenen pädagogischen Zielsetzung.

Wir haben Vorbildfunktion für unsere Schülerinnen und Schüler. Wir achten insbesondere auf einen höflichen Umgangston innerhalb der Schülergemeinschaft.

Wir nehmen jedes Kind als Individuum wahr, und ermutigen, fördern und fordern es, um es so zum höchstmöglichen Lernerfolg zu führen.

 

1. Unterricht

Jede Lehrperson ist für alle SchülerInnen weisungsbefugt.

Wir sorgen für den pünktlichen Beginn und das zeitige Ende des Unterrichts.

Wir achten im Unterricht auf den Erwerb von fachlichen, methodischen, sozialen und personalen Kompetenzen der uns anvertrauten Schüler. Die Eltern schätzen und erwarten wir als Kooperationspartner bei der gemeinsamen Erziehung ihres Kindes.

 

2. Pausen

Während der Pausen sind wir aufmerksam und bemühen uns um einen konfliktfreien Ablauf. Insbesondere ist darauf zu achten, dass schwächere und kleinere SchülerInnen vor Übergriffen und Aggressionen anderer geschützt werden.

Bei Auseinandersetzungen von SchülerInnen sind zunächst die Mediatoren bzw. die aufsichtsführenden Lehrer erste Ansprechpartner.

 

3. Sprechstunden und Beratungsgespräche

Sprechstunden und Beratungsgespräche finden nach Vereinbarung statt.

 

4. Strafen

Wir setzen in erster Linie pädagogisch sinnvolle und situativ angebrachte Erziehungsmaßnahmen ein, die sich am Vorbild der Mediation orientieren und zur Einsicht führen sollen (z. B. Entschuldigung, Wiedergutmachung).

Als weitergehende Schulstrafen kommen gesetzlich vorgesehene Erziehungsmaßnahmen und Schulordnungsmaßnahmen in Frage. Der Einsatz körperlicher Gewalt hat insbesondere zu unterbleiben und hat gegebenenfalls strafrechtliche Folgen.