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Wahl der Elternvertretung

Alle zwei Jahre wählt die Klassen- oder Kurselternversammlung ihre ElternvertreterIn und ihre StellvertreterIn für die Dauer von zwei Jahren. Für die Klassen der in den dazwischen liegenden Jahren eingeschulten Kinder (5. Schuljahr) werden ElternvertreterIn und StellvertreterIn für ein Jahr gewählt.
Besucht das Kind der ElternvertreterIn nicht mehr die Klasse oder wurde die Klasse neu zusammengesetzt, so muss die Klassenelternvertretung neu gewählt werden.

Klassen- und Kursebene:

  • Wahlberechtigt sind alle Eltern und sonstige Personensorgeberechtigte.
  • Auch die Eltern volljähriger SchülerInnen!
  • Einzelne Eltern haben zwei Stimmen (sind beide Eltern anwesend hat jedes Elternteil eine Stimme)
  • Mind. 25% der SchülerInnen müssen durch mind. eine/n Erziehungsberechtigte/n vertreten sein.

Wahlablauf:

  • Feststellung der Zahl der Wahlberechtigten
  • Bestimmung einer SchriftführerIn für das Wahlprotokoll
  • Vorschläge und Wahl einer WahlleiterIn
  • Die Wahlen werden in geheimer Abstimmung durchgeführt, außer wenn alle Anwesenden beschließen, dass offen gewählt wird.
  • Jede/r Wahlberechtigte erhält einen oder zwei Stimmzettel.
  • Gewählt wird die ElternvertreterIn und in einem getrennten Wahlgang die StellvertreterIn.
  • Frage an die KandidatInnen, ob sie auch bereit sind, das Amt zu übernehmen.
  • Die gewählten ElternvertreterInnen sind dann Mitglied der Schulelternvertretung. Sie sollen für den Informationsaustausch zwischen den Gremien sorgen.

Alle Eltern können für das Amt der SchulelternsprecherIn oder als Delegierte für die Landeselternvertretung gewählt werden. Sie müssen nicht ElternvertreterInnen einer Klasse sein.

Schulebene:

Die Schulelternvertretung tritt in der Regel zwei bis drei Mal pro Halbjahr zusammen. Es werden wichtige schulische Entscheidungen besprochen und Informationen klassenübergreifend weitergegeben.

Alle zwei Jahre wählen die KlassenelternvertreterInnen einen Schulelternsprecher, seine Vertretung, die Delegierten in Schul- und Gesamtkonferenz, in die Fachkonferenzen, in die Landeselternvertretung und die Schulregionskonferenz.