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SCHULORDNUNG

    Grundschule Saarbrücken – Wallenbaum

    Kirchberg 3

    66115 Saarbrücken

 

Stand: 12.11.2019
Teil I (Eltern)

 

§1 Unterrichtszeiten:

07:45 – 08:00 Uhr                               Frühaufsicht im Schulgebäude

08:00 – 09:30 Uhr                               1. Stunde / 2. Stunde                   

09:30 – 09:35 Uhr                               Frühstückspause

90:35 – 10:00 Uhr                               Große Pause

10:00 – 11.30 Uhr                               3. Stunde / 4. Stunde

11:30 – 11:45 Uhr                               Kleine Pause

11:50 – 12:35 Uhr                               5. Stunde

12:35 – 13:20 Uhr                               6. Stunde           

 

§2 .Pünktlichkeit:

Die Eltern sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Kinder pünktlich zum Unterrichtsbeginn um

7.55 Uhr anwesend sind. Verspätungen stellen eine Störung des Unterrichts dar. Bei Verspätungen gehen die Kinder alleine in ihre Klasse, die Eltern verabschieden sie vor der Eingangstür. Nach Unterrichtsbeginn werden die Türen der Schule verschlossen.

 

§3 Aufenthalt im Schulgebäude/ auf dem Schulgelände:

Während der Unterrichtszeit und in den Pausen ist den Eltern ein Aufenthalt im Schulgebäude und auf dem Schulgelände grundsätzlich nicht gestattet. Nach Absprache und zu besonderen Anlässen kann davon abgewichen werden. Die Eltern verabschieden ihre Kinder vor der Eingangstür der Schule. Die Eltern begleiten ihre Kinder also nur bis zum Schulhof.

 

§4    Sprechzeiten:

Damit die Unterrichtszeit nicht beeinträchtigt wird, ist mit der Lehrperson eine Sprechzeit zu vereinbaren.

 

§5  Beschwerden/Verhalten der Eltern:

Beschwerden der Eltern, auch über Streitigkeiten von Kindern, sind immer an die betroffene Lehrperson bzw. Klassenlehrer/in zu richten. Diese kümmert sich um Klärung. Eltern klären untereinander keine Angelegenheiten der Schule. Bei weiteren Schwierigkeiten wird ein Gespräch mit der Schulleitung und der betroffenen Lehrkraft vereinbart.

 

§6  Fehlzeiten:

Bei Schulversäumnis muss die Schule unverzüglich über den Grund des Fernbleibens informiert werden. Eine schriftliche Entschuldigung ist spätestens bei Rückkehr in die Schule vorzulegen. Darin müssen die Dauer und der Grund des Fehlens ersichtlich sein. Ab 3 Fehltagen ist ein ärztliches Attest abzugeben.

 

§7  Änderungen der persönlichen Angaben:

Alle Datenänderungen (z. B. Telefonnummer, Adresse) sind der Schule unverzüglich mitzuteilen.

 

§8  Aufsicht:

Während der Pausen halten sich die SchülerInnen auf dem Schulhof auf. Bei Regen verbringen die SchülerInnen die Pausen in den Klassenräumen. Aufsicht führt der Klassen- oder Fachlehrer. Eltern dürfen sich nicht während der Pausen auf dem Schulhof aufhalten.

 

 

 

§9 Unerlaubtes Entfernen:    

Verlassen SchülerInnen ohne Erlaubnis in den Pausen oder während des Unterrichts den Klassenraum oder das Schulgelände, entfällt jede Verantwortung der Schule. Die Verantwortung entfällt auch, wenn einzelne SchülerInnen den Klassenverband bei außerschulischen Veranstaltungen, z.B. bei Wandertagen, verlassen oder verspätet aus der Pause in ihren Klassensaal zurückkehren. Eltern haften in diesen Fällen für ihre Kinder.

 

§10   Fahrrad:

Nur den SchülerInnen, die die Fahrradprüfung bestanden haben, ist es gestattet, mit dem Fahrrad zur Schule zu fahren. Es besteht Helmpflicht. Auf dem Schulgelände ist während der Unterrichtszeit das Radfahren und Rollerfahren nicht erlaubt, ebenso das Fahren mit Inline-Skates und Skate-Boards.

 

§11  Sachbeschädigung:

Jede Beschädigung oder Verschmutzung der Schulanlage durch SchülerInnen wird den Erziehungsberechtigten mitgeteilt. Für Schäden, die ein Kind verursacht hat, sind es selbst bzw. die Erziehungsberechtigten verantwortlich. Schuldhafte Beschädigung oder Verschmutzung verpflichten zum Schadenersatz und/oder zur Reinigung.

 

§12  Sauberkeit:

Zur Müllvermeidung sind wieder verwertbare Trinkflaschen und Brotdosen wünschens-wert (keine Trinkpäckchen, Dosen, u.ä.). Außerdem werden an unserer Schule umweltfreundliche Arbeitsmaterialien bevorzugt.

 

§13 Materialien:

Die Eltern tragen Sorge für die Vollständigkeit des Unterrichtsmaterials sowie recht-zeitigen Nachschub. Beschädigte oder verloren gegangene Schulbücher müssen ersetzt werden. Ebenso sind die Eltern dazu verpflichtet, den Klassenkassenbeitrag auszugleichen.

 

§14  Rauchen:

Das Rauchen ist im Schulgebäude und auf dem Schulgelände nicht gestattet. Absolutes Rauchverbot! Wiederholte Verstöße führen zu Hausverbot.

 

§15  Anweisungen:

Den Anweisungen der Lehrpersonen und des Hausmeisters ist Folge zu leisten.

 

§16 Verstöße gegen die Schulordnung:

Bei Verstößen der Kinder oder der Eltern gegen die Schulordnung erfolgen geeignete Maßnahmen durch die LehrerInnen bzw. die Schulleitung. Eltern kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.

 

§17  Hausaufgaben:

Eltern sind für die Anfertigung und die Vollständigkeit der Hausaufgaben verantwortlich. Hierzu sind die Hausaufgabenbücher zu verwenden und einmal pro Woche abzuzeichnen.

 

§18  Informationsaustausch:

Die Eltern sind zu einem Informationsaustausch mit der Schule verpflichtet: Unterschriften sind zügig zu leisten bei Mitteilungen sowie Klassenarbeiten und Zeugnissen.

 

§19  Termine:

Eltern müssen verabredete Termine einhalten oder rechtzeitig absagen (Tel.: 42001).

 

Teil II (Kinder)

 

Ich halte die Schulregeln ein, damit sich an unserer Schule alle wohl fühlen. Das was die Lehrperson oder der Hausmeister sagen, tue ich.

 

 

 

 

§1 So verhalte ich mich auf dem Schulhof:

 

  • Die Aufsicht ist bei allen Angelegenheiten (Streit, Verletzungen…) aufzusuchen und nicht die Lehrer oder die Schulsekretärin. Wenn ich ein Problem habe, gehe ich damit zuerst zur Aufsicht.
  • Bei Streit wende ich keine Gewalt an, sondern hole mir Hilfe:

1. mit der Stoppregel

2. bei den  Pausenengeln/Mediatoren

3. bei der Aufsicht

 

  • Ich bewerfe andere nicht mit Steinen, Schneebällen oder anderen Gegenständen und benutze zum Spielen keine Stöcke.
  • Ich halte den Schulhof sauber.
  • Ich halte die Grenzen des Schulhofes ein und verlasse ihn nicht unerlaubt.
  • Ich spiele auf dem Schulhof nur mit Softbällen.
  • Ich halte mich nicht im Schulhaus auf.
  • Ich komme erst mit dem Fahrrad zur Schule, wenn ich die Fahrradprüfung bestanden habe und einen Helm trage.
  • Ich reiße keine Äste und Pflanzen ab.

 

 

§2 So verhalte ich mich im Schulhaus:

 

  • Im Schulhaus vermeide ich Lärm, insbesondere Schreien.
  • Im Schulhaus gehe ich langsam und renne nicht.
  • Ich kaue kein Kaugummi und spucke nicht auf den Boden.
  • Ich halte das Schulhaus sauber und mache nichts kaputt. Wenn ich Müll sehe, werfe ich ihn weg.
  • Ich halte die Toilette sauber und höre auf die Anweisungen des Toilettendienstes.
  • Ich gehe achtsam mit den Möbeln und allen anderen Gegenständen um.
  • Meine Jacke hänge ich im Flur an den Haken und nehme sie nach Unterrichtsende wieder mit nach Hause.

 

 

§3 So verhalte ich mich im Klassenraum:

 

  • Ich komme pünktlich zum Unterricht.
  • Ich bringe alle benötigten Unterrichtsmaterialien mit und sorge rechtzeitig für Nachschub.
  • Mit Spiel- und Lernangeboten in der Klasse und der Spielausleihe gehe ich sorgsam um und bringe sie an ihren Platz zurück.
  • Ich verlasse nicht ohne Erlaubnis den Raum.
  • Ich vermeide Müll und bringe möglichst keine Dosen und Trinkpäckchen mit zur Schule.
  • Ich halte den Klassensaal sauber. Meinen Müll sortiere ich in den passenden Eimer (schwarz = Restmüll, blau = Papier, gelb = gelber Sack).
  • Ich gehe nur mit Erlaubnis zur Toilette.
  • In den Regenpausen beschäftige ich mich ruhig in der Klasse!
  • Einen Auftrag führe ich ruhig, ordentlich und zuverlässig aus.
  • Im Klassensaal wird nicht gerannt.
  • In der Frühstückspause wird auf dem Platz gegessen.
  • Ich male oder schreibe nicht an die Tafel.
  • Ich gehe mit den Tüchern zum Händeabtrocknen sparsam um.

 

 

 

 

An unserer Schule soll es freundlich und konfliktfrei zugehen und jedes Kind soll die Chance zum Lernen haben.

 

 

 

 

§4 Ich vermeide Gewalt und achte die Gefühle der anderen

 

  • Ich schubse andere nicht.
  • Ich schlage andere nicht.
  • Ich trete andere nicht.
  • Ich bespucke andere nicht.
  • Ich erpresse andere nicht.
  • Ich versuche meine Streitigkeiten mit fairen Worten zu lösen.
  • Ich bewerfe andere nicht mit Gegenständen.
  • Ich lache andere nicht aus.
  • Ich ärgere andere nicht.
  • Ich beschimpfe andere nicht.
  • Ich schreie andere nicht an.
  • Ich bringe keine Dinge mit zur Schule, die anderen Angst machen oder wehtun können.
  • Ich höre anderen zu und lasse sie ausreden.
  • Ich schließe niemanden aus unserer Gruppe aus.
  • Ich helfe anderen, die meine Hilfe brauchen.
  • Ich lasse andere in Ruhe arbeiten.
  • Ich grüße Menschen, die mir im Schulhaus begegnen.

 

 

§5 Ich achte das Eigentum der anderen

 

  • Ich benutze die Sachen von anderen nicht, ohne sie zu fragen.
  • Ich nehme anderen nichts weg.
  • Ich mache anderen nichts absichtlich kaputt.
  • Was ich mir ausleihe, gebe ich zurück.

 

 

 

 

 

Erklärung der Kinder

 

„Ich kenne die Schulordnung und halte die Regeln ein.“

 

 

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            Datum                                                          Name

 

 

 

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                                                                                  Unterschrift

 

 

 

 

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Erklärung der Eltern

 

„Ich habe die Schulordnung der Grundschule Wallenbaum erhalten und bin bereit, die Regeln einzuhalten.“

 

 

 

 

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            Datum                                                          Name

 

 

 

 

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                                                                                  Unterschrift