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Neuwahl der ElternvertreterInnen in allen Klassenstufen

| Aktuelles

Liebe Eltern,
zu Beginn des Schuljahres 2021/2022 müssen laut Schulmitbestimmungsgesetz (SchumG) die ElternvertreterInnen in den neu zusammengesetzten Klassen gewählt werden. In diesem Schuljahr betrifft dies die Klassenstufen 5, 8 und 11. Hierzu lädt Sie die Schulleitung herzlich ein.
Die Elternvertretung dient der Vertretung von Erziehungsinteressen der Erziehungsberechtigten in der von Ihren Kindern besuchten Schule und der Beteiligung an den schulischen Gremien (SchumG § 38). Die Elternvertretung trägt dazu bei, Elternmeinungen zu anstehenden schulischen Fragen in organisierter Form in die verschiedensten Gremien einzubringen und kann dadurch Einfluss auf Entscheidungen nehmen.
Die Volljährigkeit von Schüler*innen beendet nicht die Möglichkeit der Interessensvertretung von Erziehungsberechtigten in der Schule (§ 2(3) SchumG). Wahlen von Elternvertretungen sind nur gültig, wenn mindestens ein Viertel der Schüler durch wenigstens einen Erziehungsberechtigten vertreten ist.
Auf Grund der Auflagen des Musterhygieneplans und um das Infektionsrisiko möglichst gering zu halten, haben wir uns entschlossen zum Wahlelternabend nur einen Erziehungsberechtigten / eine Erziehungsberechtigte einzuladen. Es gilt die 3G-Regel (geimpft, getestet oder genesen). Bitte bringen Sie die entsprechende Bescheinigung am Wahlelternabend mit. Das Tragen einer MNB (OP-Maske oder FFP2-Maske) im Gebäude und im Klassenraum ist verpflichtend. Die Elternabende werden in den jeweiligen Klassenräumen Ihrer Kinder durchgeführt.
Die genaue Raumzuordnung und den Zeitrahmen entnehmen Sie bitte der PDF-Datei:
Mit freundlichen Grüßen
E. Brill Schulleiter

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der PDF-Datei.

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