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Elterninformation Wahl Kl9 für 10 bzw. für Schüler die von einer Gemeinschaftschule oder Realschule wechseln

| Aktuelles

Am Donnerstag, dem 27.02.20, bieten wir ab 19.00 Uhr im Raum H001 im Hauptgebäude des Leibniz-Gymnasiums einen Informationsabend für Eltern und Schüler an. Dieser richtet sich zum einen an Schüler und Eltern der derzeitigen Jahrgangsstufe 9 des Leibniz-Gymnasiums, ist aber auch für Interessenten gedacht, die im Sommer die Klassenstufe 10 einer Realschule oder einer Gemeinschaftsschule abschließen und mit dem Gedanken spielen an unsere Schule zu wechseln. An diesem Abend wird es allgemein um die kommende Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe gehen, die im Sommer 2020 starten wird und im Besonderen um die verschiedenen Wahlmöglichkeiten, die die Schüler in dieser Phase haben werden. Es besteht die Möglichkeit einer Beratung durch die Mitglieder der Abteilung Oberstufe.


Für Interessenten eines Schulwechsels besteht zusätzlich die Möglichkeit ein Formular für die vorläufige Voranmeldung für das kommende Schuljahr sowie einen Wahlzettel für die zu belegenden Fächer mitzunehmen.

Für die Voranmeldung sind im Sekretariat folgende Unterlagen vorzulegen:

- Der ausgefüllte und von den Erziehungsberechtigten unterschriebene Anmeldebogen

- Der ausgefüllte Wahlzettel für die Eingangsphase der gymnasialen Oberstufe

- Eine Kopie der Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch

- Das Original des Halbjahreszeugnisses

- Nachweis über einen vollständigen Masernimpfschutz: entweder

*ein Impfausweis oder ein ärztliches Zeugnis (auch in Form einer Anlage zum Untersuchungsheft für Kinder) aus dem hervorgeht, dass ein vollständiger Impfschutz gegen Masern besteht, oder
*ein ärztliches Zeugnis darüber, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt, oder
*eine ärztliche Bescheinigung, die bestätigt, dass eine medizinische Kontraindikation gegen eine Schutzimpfung gegen Masern vorliegt, so dass Ihr Kind nicht geimpft werden kann, oder
*eine Bestätigung einer staatlichen Stelle (z.B. Gesundheitsamt) oder der Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung (z.B. andere Schule, Kita) darüber, dass ein entsprechender Nachweis bereits erbracht wurde.

Nach Abgabe dieser Unterlagen ist die Voranmeldung abgeschlossen.

Durch die Vorlage des Originals des Abgangs- und des Abschlusszeugnisses im Sommer im Sekretariat, auf denen der entsprechende Vermerk zur Übergangsberechtigung in eine gymnasiale Oberstufe festgehalten ist, wird die Anmeldung dann abgeschlossen.

 

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