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Hausordnung der Grundschule Nalbach

1. Öffnung des Schulhauses

Das Schulgebäude ist ab 7:45 Uhr geöffnet.
Die Eltern verabschieden sich vor dem Schulgebäude von den Kindern.
In den Klassen beschäftigen sich die Schüler bis zum Unterrichtsbeginn unter Aufsicht einer Lehrkraft.
Das Befahren des Schulhofs ist aus Sicherheitsgründen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Schulleitung gestattet.
Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.

 

2. Stunden- und Pausenzeiten

1. Stunde 8:00 Uhr – 8:45 Uhr
2. Stunde 8:45 Uhr – 9:30 Uhr
Pause (1. Hofpause 30 min) 
3. Stunde 10:00 Uhr – 10:45 Uhr
4. Stunde 10:45 Uhr – 11:30 Uhr
Pause (2. Hofpause 20 min)
5. Stunde 11:50Uhr – 12:35 Uhr
6. Stunde 12:35 Uhr – 13:20 Uhr

 

3. Frühstück

In der Regel frühstücken die Kinder gemeinsam im Klassenraum in der Zeit von 9:20 Uhr bis 9:30 Uhr und nach Bedarf. Die Eltern werden gebeten den Kindern ein gesundes Frühstück (z.B. Vollkornbrot und Obst) mitzugeben und auf stark zuckerhaltige Lebensmittel und Getränke zu verzichten, da dies nachweislich die Gesundheit und Konzentrationsfähigkeit der Schüler beeinträchtigt. Um Müll zu vermeiden, sind eine Brotbox und eine wiederverwertbare Trinkflasche am besten geeignet.

 

4. Verhalten im Schulhaus

Im Schulhaus gehen alle langsam und versuchen sich leise und rücksichtsvoll zu verhalten. Jacken und Turnbeutel werden an die entsprechenden Haken gehängt bzw.  an dem dafür vorgesehenen Platz abgelegt. Damit die Schule ein sauberer und angenehmer Ort bleibt, helfen alle mit. Anfallender Müll kommt in die dafür vorgesehenen Tonnen. Die Toiletten halten wir sauber. Wir achten das Eigentum anderer. Das Schuleigentum behandeln wir sorgsam. Die Kosten für durch die Kinder verursachte Beschädigungen tragen die Eltern.

 

5. Verhalten im Unterricht und in der Betreuungszeit

Alle Kinder kommen rechtzeitig zur Schule, damit der Unterricht pünktlich beginnen kann. Die in der Klasse aufgestellten Regeln gelten für alle Kinder gleich. Die Schüler halten sich an die Anweisungen aller Lehrer und Betreuer. Die Hausaufgaben werden zuverlässig angefertigt und von den Eltern auf Vollständigkeit und Richtigkeit kontrolliert, auch wenn die Kinder die OGS besuchen.

 

6. Verhalten bei Krankheit

Kranke Kinder müssen am gleichen Tag vor Unterrichtsbeginn in der Schule entschuldigt werden. Das Schulbüro ist an Schultagen ab 7:30 Uhr besetzt bzw. über AB erreichbar. Eine schriftliche Entschuldigung über die Fehlzeit legt das Kind nach Genesung der Klassenleitung vor. Wenn ein Kind nicht am Sportunterricht teilnehmen kann, wird die entsprechende Sportlehrkraft ebenfalls schriftlich von den Erziehungsberechtigten darüber informiert. Kinder, die die OGS besuchen, müssen bis spätestens 9:00 Uhr von der Teilnahme am Mittagessen abgemeldet werden.

 

7. Verhalten in der Pause

Die Pausen finden auf dem Schulhof statt. Während der Pausen und während der Schulzeit darf das Schulgelände von den Kindern nicht verlassen werden. Nur nach Abmeldung bei einer Aufsicht führenden Lehrkraft darf das Schulgebäude betreten werden, z.B. um auf die Toilette zu gehen. Alle Kinder sind gebeten, rücksichtsvoll und friedlich miteinander umzugehen. Tiere und Pflanzen werden geschützt. Gelingt es Kindern nicht, Streitigkeiten ohne Schimpfwörter oder Gewalt zu lösen, holen sie sich Hilfe bei der Aufsicht führenden Lehrperson. Während der Regenpause, die vorher angekündigt wird, halten sich die Kinder in der Klasse auf. Die Aufsicht erfolgt durch eine entsprechende Lehrkraft. Ausgeliehene Spielgeräte werden nach der Pause wieder in die Klassenkisten zurückgelegt. Während der Schulzeit dürfen sich fremde Personen ohne Erlaubnis nicht auf dem Pausenhof aufhalten, das gilt auch für ehemalige Schülerinnen und Schüler. Das Werfen von Schneebällen und anderen Gegenständen (z.B. Steine, Stöcke, ...) ist verboten. Der Hang auf dem Schulhof wird je nach Wetterlage aus Sicherheitsgründen gesperrt (rote Fahne am Fußballfeld).

 

8. Bitte zu Hause lassen

Spielzeuge, Tablets, Kaugummis oder Sammelkarten werden während der Unterrichts- und Betreuungszeit nicht gebraucht und bleiben daheim. Da die Eltern bei Notfällen von den Lehrkräften informiert werden, brauchen die Kinder in der Schule kein Handy. Wird ein Handy mit Erlaubnis der Eltern dennoch mitgeführt, muss es während der Schulzeit und des Bustransportes ausgeschaltet im Ranzen bleiben. Gleiches gilt für Smartwatches. Bei Zuwiderhandlungen werden die Handys und/oder Smartwatches von den Lehrpersonen eingezogen und müssen von den Eltern abgeholt werden.

 

9. Verhalten nach Schulschluss

Nach Beendigung der letzten Schulstunde werden die OGS-Kinder in den Klassen abgeholt. Die Buskinder begeben sich zum Sammelpunkt und werden von einer Busaufsicht bis zur Haltestelle begleitet.

In der verlässlichen Grundschule halten sich die Kinder stets bis 12:35 Uhr auf (1.-5. Stunde). Die 6.Stunde danach kann jedoch auch unangekündigt kurzfristig entfallen. Eltern treffen eine Vereinbarung mit Ihrem Kind, wo es bei Ausfall der 6. Stunde hingeht, wie es sich dann verhält. 

 

10. Bustransport

Für die Kinder, die mit dem Bus fahren, gelten folgende Regeln: Die Kinder bleiben auf ihrem Platz sitzen. Sie unterhalten sich nur leise mit anderen Kindern und müssen die Anweisungen des Fahrers befolgen. Bei Missachten der Busregeln werden die Eltern schriftlich informiert. Die wiederholte Missachtung der Busregeln kann zum zeitweisen Ausschluss vom Bustransport führen.

 

11. Gesundheitsschutz

Auf dem gesamten Schulgelände sowie im Schulhaus besteht ein generelles Rauchverbot. Zum Schutz aller Personen in der schulischen Einrichtung dürfen alle, die an einer ansteckenden oder meldepflichtigen Erkrankung leiden (Läusebefall, Krätze, Ringelröteln, sowie andere Infektionskrankheiten), die Einrichtung nicht betreten. Die Schule darf erst wieder besucht werden, wenn ein ärztliches Attest vorliegt. In der Regel werden in der Schule keine Medikamente gelagert oder verabreicht. Sollte dennoch die Notwendigkeit im Einzelfall bestehen, muss mit der Klassenlehrkraft oder der OGS diesbezüglich eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden.

 

12. Unfälle

Unfälle auf dem Schulweg oder während des Schulbetriebs sind so schnell wie möglich bei der Klassenlehrkraft oder der OGS zu melden. In der Schule wird ein Unfallbericht ausgefüllt, der an die Unfallkasse Saarland weitergeleitet wird, denn die Kinder sind während der Schulzeit, dem Hin- und Rückweg, sowie in der Zeit der Nachmittagsbetreuung über diese Unfallkasse versichert.

 

13. Mitarbeit der Eltern

Damit Leben und Lernen in der Schule gelingen kann, ist ein vertrauensvolles Miteinander nötig. Dies gilt auch für die Beziehung zwischen Eltern und Lehrkräften. In Elterngesprächen, an Elternabenden und bei gemeinsamen Projekten bieten sich vielfältige Möglichkeiten das Schulleben aktiv zu unterstützen und mitzugestalten.

 

14. Ordnungsmaßnahmen

Bei Verstößen gegen die Hausordnung legen Lehrkräfte und Schulleitung die Maßnahmen fest. Bei wiederholten und schweren Verstößen gegen die Schul- und Hausordnung treten die gesetzlichen Schulordnungsmaßnahmen in Kraft, über die die Eltern schriftlich informiert werden.

Die Schul- und Hausordnung tritt durch Beschluss der Schulkonferenz vom 06.06.2017, geändert am 07.02.2024, in Kraft.

 

 

Unsere Schulregeln

Wir möchten, dass es uns allen in unserer Schule gut geht!

Dazu brauchen wir:

 

- Kinder, die freundlich sind, niemandem weh tun und mit Dingen vorsichtig und 

  achtsam umgehen können.

 

- Erwachsene, die Zeit für Kinder haben.

 

- Orte, an denen wir uns wohlfühlen.

 

- Regeln, die für alle gelten.

 

 

1. Ich löse Streit im Gespräch ohne Schimpfwörter und Gewalt.

    Gelingt es mir nicht, bitte ich um Hilfe.

 

2. Ich befolge die Anweisungen der Lehrer und Betreuer.

 

3. Ich achte das Eigentum anderer.

 

4. Ich schütze Pflanzen und Tiere.

 

5. In der Pause halte ich mich draußen auf und stelle mich auf, 

    sobald es klingelt.

 

6. Ich gebe den Müll in die vorgegebenen Tonnen.

 

7. Ich halte die Toiletten sauber und ordentlich.

 

8. Ich gehe langsam und leise durch das Schulgebäude.