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Informationen für Eltern


Zusammen mit den Eltern haben Lehrerinnen und Lehrer eine große Verantwortung für die Erziehung der Kinder. Deshalb ist eine gute Kooperation zwischen Elternhaus und Schule von großer Bedeutung. 

Damit die Kinder gerne zur Schule kommen, ist es sinnvoll, den Kindern eine positive Haltung gegenüber der Schule zu vermitteln.Bei Fragen und Problemen sollten die Eltern zuerst Kontakt zu den Lehrern oder den Erziehern der Ganztagsschule aufnehmen, um klärende Gespräche zu führen.

Bei Bedarf kann die Schulleitung oder Elternvertretung hinzugezogen werden. Gespräche mit Lehrern und Erziehern sind grundsätzlich vorher terminlich zu vereinbaren. Die Arbeit der gewählten Elternvertretung sollte von allen Eltern mitgetragen und unterstützt werden. 

Bitte wirken Sie darauf hin, dass die Kinder stets ausgeschlafen und pünktlich zur Schule kommen. Jedes Kind sollte ein gesundes Frühstück dabei haben. Bitte helfen Sie mit, dass die Kinder keine schulfremden Gegenstände ( Sammelkarten, MP3-Player, Gameboy, Handy, usw. ) in die Schule mitbringen.

Nach Fehltagen sind die Schüler mit Angabe des Grundes schriftlich zu entschuldigen (vgl. Schulordnungsgesetz). Kann ein Schüler längerfristig die Schule nicht besuchen, ist die Schule spätestens am dritten Tag telefonisch zu unterrichten. 

Eltern sollten ihre Kinder morgens vor dem Schulhof verabschieden. Um Unterrichtsstörungen zu vermeiden, sollten die Kinder nach dem Unterricht nicht vor den Klassenräumen abgeholt werden. Ganztagsschüler sollten nach Möglichkeit nicht während der Hausaufgabenzeit (14.00 – 15.00 Uhr) abgeholt werden. 

Zum Schutz der Kinder wäre es wünschenswert, vor und nach dem Unterricht die Schulstraße nicht zu befahren. Bitte achten Sie auf allen Verkehrswegen in Schulnähe auf Kinder 


Teilnahme der Schüler mit witterungsbedingt extrem schlechten Straßen- und Verkehrsverhältnissen (Auszug aus dem Erlass vom 14.10.86)

"Auch an Tagen mit witterungsbedingt schlechten Straßen- und Verkehrsverhältnissen findet der Unterricht grundsätzlich statt. Es entscheiden doch bei minderjährigen Schülern ausschließlich die Eltern darüber, ob ihrem Kind an einem solchen Tag der Weg zur Schule zumutbar ist oder nicht. 

Weder seitens der einzelnen Schulen noch seitens der Schulaufsichtsbehörde ergeht eine Entscheidung über den Ausfall des Unterrichtes, da grundsätzlich nicht davon ausgegangen werden kann, dass diese oft kurzfristig zu treffende Entscheidung allen Eltern noch rechtzeitig vor Antritt des Schulweges mitgeteilt werden kann. Auch eine Unterrichtung der Eltern über den Saarländischen Rundfink scheidet aus. 

Die Schulen haben die Entscheidung der Eltern zu akzeptieren, d.h. die Nichtteilnahme am Unterricht als ordnungsgemäß entschuldigt zu betrachten, wenn die Eltern dem Kind am nächsten Tag eine entsprechende Entschuldigung mitgeben ..."


Beurlaubungen

Für Beurlaubungen gilt - auf der Grundlage des Schulordnungsgesetzes - folgende Verordnung: 

Urlaub darf nur in Ausnahmefällen gewährt werden. 
Urlaub ist rechtzeitig beim Klassenlehrer zu beantragen. 
Urlaub bis zu 3 Tagen im Monat wird vom Klassenlehrer gewährt. 
Urlaub bis zu 2 Wochen im Kalendervierteljahr wird vom Schulleiter gewährt. 
Urlaub darüber hinaus wird vom Kultusministerium gewährt. 

Selbstbeurlaubung gibt es also nicht; sie gilt im Allgemeinen als unentschuldigtes Schulversäumnis.