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Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht

Hier können Sie den Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht downloaden. Bitte beachten Sie, dass eine Beurlaubung der Genehmigung durch die Schule bedarf. Im Folgenden sind weitere Informationen zum Thema für Sie zusammengefasst:

 

Auszug aus der Allgemeinen Schulordnung

§ 9     Beurlaubung

(1) Urlaub vom Besuch der Schule darf nur in Ausnahmefällen gewährt werden. Er ist rechtzeitig beim Klassenlehrer zu beantragen.

(2) In den allgemein bildenden Schulen und den beruflichen Vollzeitschulen wird Urlaub bis zu drei Tagen im Monat vom Klassenlehrer, bis zu zwei Wochen im Kalendervierteljahr vom Schulleiter, darüber hinaus von der Schulaufsichtsbehörde erteilt.

(4) Für die Erteilung von Urlaub unmittelbar vor oder nach den Ferien ist der Schulleiter zuständig, soweit nicht die Schulaufsichtsbehörde zuständig ist.

 

§ 8 Schulversäumnisse

(1) Unbeschadet der Vorschriften über die Schulpflicht muss der Schule ein

Fernbleiben schriftlich mitgeteilt und begründet werden (Entschuldigungspflicht).

Entschuldigungspflichtig sind bei nicht volljährigen Schülern die 

Erziehungsberechtigten (…) Das Recht und die Pflicht der Schule (ist es) zu prüfen, ob das Unterrichtsversäumnis zureichend begründet ist, (…) ( § 22 Abs. 4 SchumG).

(4) In Zweifelsfällen kann der Schulleiter die Vorlage eines ärztlichen oder amtsärztlichen Zeugnisses verlangen, dessen Kosten die zur Vorlage Verpflichteten zu tragen haben.(…)

 

Als Beurlaubungsgründe werden anerkannt:

(1) Kirchliche Veranstaltungen

(2) Gedenktage oder Veranstaltungen von Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften

(3) wichtige persönliche Anlässe (z.B. Hochzeit, Todesfall)

Als Beurlaubungsgründe können weiterhin anerkannt werden:

(1) Heilkuren oder Erholungsaufenthalte

(2) Teilnahme am internationalen Schüleraustausch sowie an Sprachkursen im Ausland

(3) Teilnahme an wissenschaftlichen, sportlichen oder künstlerischen Wettbewerben