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Informationen für den Krankheitsfall

Verantwortlich für den Schulbesuch sind die Eltern

Die Eltern (Erziehungsberechtigte) sorgen für:

  • regelmäßigen Schulbesuch
  • pünktliches Erscheinen zum Unterricht

Ihr Kind kann nicht zur Schule gehen?

 

Am ersten Tag bis 07:50 Uhr in der Schule anrufen!

☎ 06805/2008-601 (Auersmacher)

☎ 06805/2008-641 (Rilchingen-Hanweiler)

Krankheit

Bei der Rückkehr zur Schule muss eine schriftliche Entschuldigung der Eltern vorgelegt werden. Fehlt das Kind länger als 3 Tage, muss ein ärztliches Attest beigefügt werden.

Meldepflichtige Krankheiten

Alle Infektionskrankheiten (in bestimmten Fällen auch von Angehörigen selbst, wenn Schulkind nicht betroffen ist) und Läusebefall müssen der Schule angezeigt werden.

Sonstige Gründe (stundenweise)

Behörden- oder Arzttermine sollten grundsätzlich nachmittags genommen werden. Ausnahmefälle können vorher mit dem zuständigen Klassenlehrer abgesprochen werden.

Unterrichtsbefreiung aus wichtigem Grund (ganze Tage)

Unterrichtsbefreiung darf nur in Ausnahmefällen gewährt werden:

  • bis 3 Tage: bei der Klassenleitung beantragen
  • ab 4 Tagen und direkt vor Ferien: bei Schulleitung beantragen

Fehlen ohne Entschuldigung

  • Schulpflichtverletzung
  • unentschuldigtes Fehlen wird auf dem Zeugnis vermerkt
  • in wiederholten Fällen Meldung an die Schulbehörde

Hausaufgaben im Krankheitsfall

Es liegt in der Verantwortung der Eltern:

  • die Hausaufgaben und Materialien selbstständig zu besorgen
  • sich um das Erledigen der Hausaufgaben zu kümmern

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