Informationen für den Krankheitsfall
Verantwortlich für den Schulbesuch sind die Eltern | Die Eltern (Erziehungsberechtigte) sorgen für:
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Ihr Kind kann nicht zur Schule gehen?
| Am ersten Tag bis 07:50 Uhr in der Schule anrufen! ☎ 06805/2008-601 (Auersmacher) ☎ 06805/2008-641 (Rilchingen-Hanweiler) |
Krankheit | Bei der Rückkehr zur Schule muss eine schriftliche Entschuldigung der Eltern vorgelegt werden. Fehlt das Kind länger als 3 Tage, muss ein ärztliches Attest beigefügt werden. |
Meldepflichtige Krankheiten | Alle Infektionskrankheiten (in bestimmten Fällen auch von Angehörigen selbst, wenn Schulkind nicht betroffen ist) und Läusebefall müssen der Schule angezeigt werden. |
Sonstige Gründe (stundenweise) | Behörden- oder Arzttermine sollten grundsätzlich nachmittags genommen werden. Ausnahmefälle können vorher mit dem zuständigen Klassenlehrer abgesprochen werden. |
Unterrichtsbefreiung aus wichtigem Grund (ganze Tage) | Unterrichtsbefreiung darf nur in Ausnahmefällen gewährt werden:
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Fehlen ohne Entschuldigung |
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Hausaufgaben im Krankheitsfall | Es liegt in der Verantwortung der Eltern:
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