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Zusammensetzung und Aufgaben der Konferenzen

Der Schulkonferenz gehören an:

  • SchulleiterIn (Vorsitz)
  • drei LehrerInnen
  • vier ElternvertreterInnen
  • vier SchülervertreterInnen

In der Konferenz gilt gleichwertiges Stimmrecht für alle Mitglieder.

Die Schulkonferenz befasst sich mit:

  • allgemeinen und grundsätzlichen Fragen der Ordnung und Disziplin (z. B. Hausordnung, Festlegung der Anfangszeit des täglichen Unterrichts und Pausen)
  • Grundsätze für Art und Umfang der Hausaufgaben sowie für die Zeitplanung der Klassenarbeiten
  • Angebot freiwilliger Unterrichtsveranstaltungen (Arbeitsgemeinschaften)
  • Planung und Durchführung besonderer schulischer Veranstaltungen ( z. B. Wanderungen, Lehrfahrten, Schullandheimaufenthalte, Projektwoche, Schüleraustausch)
  • Maßnahmen zur Schulwegsicherung
  • Zusammenarbeit der Schule mit anderen Gremien und Organisationen
  • Anträgen für Schulversuche oder für abweichende Unterrichtsorganisation
  • Anträge für Haushaltsmittel

Der Gesamtkonferenz gehören an:

  • alle an der Schule unterrichtenden Lehrkräfte, Lehrhilfskräfte und im Vorbereitungssdienst stehende Lehrkräfte
  • drei VertreterInnen der Elternvertretung
  • drei VertreterInnen der Schülervertretung

Die Gesamtkonferenz befasst sich mit allen Angelegenheiten, die für die Arbeit der betreffenden Schule von wesentlicher Bedeutung sind. Sie berät und beschließt u. a. über die Koordinierung der Arbeitspläne und der Unterrichtsmethoden sowie Grundsätze zur Sicherung einer einheitlichen Leistungsbewertung an der Schule.

Die Fachkonferenzen setzen sich zusammen aus:

  • allen LehrerInnnen die das betreffende Fach unterrichten
  • ein/e ElternvertreterIn mit beratender Stimme
  • ein/e SchülervertreterIn mit beratender Stimme

Die Fachkonferenzen beraten über Angelegenheiten, die das einzelne Unterrichtsfach betreffen ( z. B. Bewertung der mündlichen Mitarbeit).

Die Klassenkonferenz besteht aus:

  • der KlassenlehrerIn als Vorsitzende
  • allen in der Klasse unterrichtenden LehrerInnen und Lehrhilfskräften
  • der KlassenelternsprecherIn und deren Vertretung mit beratender Stimme
  • ab Klassenstufe 8 der KlassenschülersprecherIn und deren Vertretung mit beratender Stimme
  • Wird auf einer Klassenkonferenz über Ordnungsmaßnahmen beschlossen (unter Vorsitz der SchulleiterIn), ist die KlassenelternsprecherIn stimmberechtigt!

Die Klassenkonferenz befasst sich mit allen Angelegenheiten, die für die Arbeit der betreffenden Klasse von wesentlicher Bedeutung sind.

An Zeugniskonferenzen nehmen die Eltern und SchülerInnen nicht teil.