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Klassenelternvertretung bis zur European Parents Association

Elternpartizipation benötigt engagierte und informierte Eltern

Ein erfolgreicher Bildungsweg des jungen Menschen kann und darf nicht ohne die Elternbegleitung stattfinden, erst recht nicht gegen die Eltern. Zu Beginn der 5. Klasse werden auch Sie zur Wahl ihrer Klassenelternvertretung eingeladen. Ein Termin, an dem so mancher über Sinn und Erfolgsmöglichkeiten der Elternmitwirkung nachdenkt. Was wollen und können wir Eltern durch unser Engagement in der Schule eigentlich erreichen? Elternvertretung in der Schule heißt nicht einfach formale Übernahme eines Amtes, sondern sollte zu echter Partizipation führen. Dazu brauchen Eltern Hilfe und Information, um sich sachkundig und kompetent in der Schule einbringen zu können. Elternvertretung bedeutet Einstehen für die Schule als soziale und gesellschaftliche Einheit, für die Gesamtheit der Schüler und Schülerinnen, und keine Vertretung von Einzelinteressen. Wer dieses Amt übernimmt, sollte sich darüber im klaren sein.

Oberste gemeinsame Aufgabe von Elternhaus und Schule als Partner in der Erziehung unserer Kinder bleibt es, sich gemeinsam für die Belange der Schülerinnen und Schüler einzusetzen mit dem Ziel, in der Schule ein Atmosphäre zu schaffen, die durch Freude am Lernen Leistungsbereitschaft und ein friedliches Leben miteinander fördern.

Nutzen Sie nicht nur die Anregungen aus diesem Heft „Durchblick“ , sondern auch die Informationen von der Schulelternvertretung, der Landeselternvertretung und insbesondere die Fortbildungsangebote der Koordinierungsstelle der Gesamtlandeselternvertretung.

Ein Überblick:

Die Mitwirkung der Eltern in der Schule regelt das Schulmitbestimmungsgesetz (SchumG)

s. Tafel „Wo sind Eltern vertreten? Wo bestimmen wir mit?“

Klassenelternvertretung - Schulelternvertretung - Landeselternvertretung - Bundeselternrat - European Parents' Association

Elternvertretung der Schule

Der Erziehungsauftrag von Elternhaus und Schule ist gleichrangig. Dies wurde 1972 vom Bundesverfassungsgericht nochmals ausdrücklich bestätigt. (GG Art. 7, Abs 1)

Der Auftrag der Elternvertretung lautet: „Die Elternvertretung dient der Vertretung von Erziehungsinteressen der Erziehungsberechtigten in der von ihren Kindern besuchten Schule und der Beteiligung an den schulischen Gremien“. § 36 SchumG

Dies geht über den Protest gegen Stundenausfall hinaus und beinhaltet auch die Auseinandersetzung um pädagogische Inhalte in der Schule.

In der Praxis heißt das: zuhören, Sichtweisen austauschen, verhandeln und handeln, Informationen weitergeben, Partner einbeziehen sowie den Eltern ihre mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungsrechte nahe bringen.

Alle Eltern sind aufgefordert, über die legitime Interessenvertretung für das eigene Kind, hinaus, sich auch der Verantwortung für die Schulgemeinde bewusst zu sein. Bei der Übernahme des Amtes als ElternvertreterIn gilt dies in besonderer Weise. Dabei ist zu berücksichtigen: „Elternvertreter üben ihre Funktion ehrenamtlich aus. Sie sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nur an die geltenden Vorschriften, nicht jedoch an Aufträge oder Weisungen gebunden und sind für ihr Handeln selbst verantwortlich“. (SchumG § 39)

Die Elternvertretung der Schule trägt dazu bei, dass die Eltern ihre Meinung zu anstehenden schulischen Fragen in organisierter Form der Schulleitung, dem Schulträger und der zuständigen Kultusbehörde vortragen und dadurch Einfluss auf die Entscheidungen nehmen können.

Die Elternvertretung der Schule besitzt keinen eigenen Etat. Der Schulträger muss die erforderlichen bürotechnischen Hilfsmittel zur Verfügung stellen. (Kopien etc.) Eltern müssen mehr sein als nützliche Organisatoren und dienstbare Geister bei Schulfesten oder „Beisitzer“ in Konferenzen.

Landeselternvertretung LEV

Ihre Mitglieder sind die gewählten Delegierten der saarländischen Gymnasien. Sie wählen aus ihrer Mitte eine(n) Vorsitzende(n), eine(n) StellvertreterIn und einen Schriftführer. Weiterhin werden je fünf Delegierte für den Schulausschuss und für den Rechtsausschuss gewählt. Die/der Vorsitzende gehört der Gesamtlandeselternvertretung und dem Gymnasialausschuss im Bundeselternrat an.

Die Aufgaben sind im Schulmitbestimmungsgesetz §66 beschrieben. Die LEV hat die Aufgabe wichtige schulische und organisatorische Fragen ihrer Schulform zu erörtern. Sie dient der Koordinierung und Vorbereitung der Arbeit der Landesschulkonferenz. Die LEV soll vor wichtigen, ihre Schulform allein betreffenden Maßnahmen gehört werden. Sie muss gehört werden vor Entscheidungen über Erlass und Änderung schulformbezogener Bestimmungen, über Schülerleistungen, Versetzungsordnung sowie Prüfungsordnungen und Rahmenrichtlinien, über Ziele, Inhalte oder die Organisation des Unterrichts.

Aus der Arbeit der Landeselternvertretung Saar

Die Landeselternvertretung hat sich in den letzten Jahren intensiv mit der Bildungspolitik befasst und vielfältige Protestaktionen gegen die Sparmaßnahmen im Schulbereich durchgeführt. Sie hat sich aber auch z.B. 1996 sehr für die Einführung der Drittelparität in der Schulkonferenz eingesetzt, um SchülerInnen und Eltern stärker als zuvor an den Entscheidungsprozessen in der Schule zu beteiligen.

Die Landeselternvertretung (LEV) tagt regelmäßig und behandelt alle aktuellen schulrelevanten Themen. Die LEV erarbeitet Stellungnahmen zu allen gesetzlichen Entwürfen und Richtlinien, z.B.:

  • Änderung der Verordnung-Schulordnung- über die gymnasiale Oberstufe an Gymnasien und Gesamtschulen
  • Veränderung der Verordnung-Prüfungsordnung- über die Abiturprüfung an den Schulen mit gymnasialer Oberstufe- APO
  • Erlass betreffend das Landesinstitut für Pädagogik und Medien
  • Verordnung-Schulordnung über Gymnasien mit bilingualem Zug
  • Gesetzesentwurf der Landesregierung zur Neufassung des Saarländischen Lehrerbildungsgesetzes
  • Gesetz zur Änderung von Vorschriften auf Gebieten des Schulrechts v. 28. 1. 2000, Einführung von Abschlussprüfungen für Hauptschule u. mittleren Bildungsabschluss, Auflösung der Schulämter
  • Änderung der Verordnung über die Festlegung der Werte für die Klassen-Kurs-Gruppenbildung und über Schüler-Lehrer-Relation
  • Änderung von Schulordnungen und 2. Verordnung über Verhaltenszeugnisse
  • Erlass zur Änderung über die Würdigung ehrenamtlicher Tätigkeiten und sonstiger Aktivitäten von Schülerinnen und Schüler
  • Gesetz zur Änderung des Schulordnungsgesetzes mit der Zielsetzung des 8jährigen Gymnasiums
  • Erlass über Klassen- und Kursarbeiten und andere Lernerfolgskontrollen
  • Übergangsverfahren ins Gymnasium
  • Ethik- und Religionsunterricht
  • Einführung von Ganztagsschulen

Alle Stellungnahmen können bei der Landeselternvertretung der Gymnasien angefordert werden.

Als Gäste an den Sitzungen nahmen teil Minister Schreier, Ministerialräte, Landesschülervertreter, Vertreter der Lehrerverbände und Referenten zu unterschiedlichen Themen.

Breiten Raum nahm nicht nur die Diskussion zum Thema Qualität an Schulen ein, sondern vor allem die Debatte zur „Verkürzung der Schulzeit von 9 auf 8 Jahre im Gymnasium“.

Auch weiterhin befasst sich die LEV mit den Rückmeldungen der ersten Klassenstufen des achtjährigen Gymnasiums.

Zu Beginn wurde dazu ein Positionspapier mit Forderungen aufgestellt, umfassende Informationen wurden von der LEV an die Gymnasien gegeben und im Rücklauf erneut diskutiert.

Weiterhin wurden folgende Themen bearbeitet:

  • Einsatz von PC bzw. Multimedia in Schulen und Finanzierung
  • Durchführung von Klassenfahrten
  • Schulbuchverordnungen und Anwendung
  • Schulsport – Unterricht
  • Klassenarbeitenerlass
  • Orientierungsarbeiten
  • Lehrerproteste
  • Pisa- Ergebnisse
  • Saarlandweite Protestaktion zum Wegfall der Fahrpreisermäßigung für kinderreiche Familien beim RSW-Schulbus

Die Landeselternvertretung hat sich entschieden gegen das Losverfahren zur Aufnahme in die Gymnasien ausgesprochen, so auch 2001 als das Leibniz-Gymnasium davon betroffen war.

An eigenen Veranstaltungen wurden durchgeführt:

  • „Die Würde des Schülers ist antastbar“ mit Prof.K. Singer, zusammen mit den UNESCO-Schulen und dem LPM am 31. 5. 99
  • „Qualifizierung im Bereich der Fremdsprachen und ihre Bedeutung für die Zukunft der SchülerInnen“, gemeinsam mit dem Fachverband Moderne Fremdsprachen u. der Hochschule für Technik und Wirtschaft, am 29. 9. 1999
  • „Eltern – Medien – Schule“ : Einsatz neuer Medien in der Schule, Pilotseminar in Kooperation mit Microsoft und Leibniz-Gymnasium St. Ingbert, 30. 10. 1999
  • 1. Saarländischer Elterntag am 5. 2. 2000, in Zusammenarbeit mit dem LPM
  • Gründung der Koordinierungsstelle für Elternfortbildung der GLEV mit dem LPM durch Unterstützung des Kultusministeriums, seit Beginn des Schuljahres 2000/2001
  • seit dem 1. 9. 2000 Sprechstunde für Eltern, ein Fortbildungskurs, freitags 15 – 18 Uhr
  • "ElternvertreterIn - jetzt geht’s los“ Fortbildungsveranstaltung für ElternvertreterInnen am 18. 11. 2000
  • „Zusammenarbeit Schulleiter und SchulelternsprecherInnen an saarländischen Gymnasien“ am 2. 12. 2000
  • „2. Saarländischer Elterntag“ am 20 . 1. 2001
  • „3. Saarländischer Elterntag“ am 2. 3. 2002
  • „4. Saarländischer Elterntag“ am 15. 2. 2003
  • „5. Saarländischer Elterntag“ am 14. 2. 2004
  • „6. Saarländischer Elterntag“ am 28. 2. 2005

Mitarbeit/Zusammenarbeit :

  • „Schulsportbeirat“ im Landessportverband
  • Sprachenrat Saar
  • G 8 Kommission
  • Arbeitskreis Lehrerbildung
  • Bundeselternrat, Mitglied Gesamtvorstand, Gymnasialausschuss
  • European Parents Association (EPA)

Erstellung von Broschüren:

  •  “Elterninformationen der Landeselternvertretungen“
  • “Elternabend“
  •  “Lernen- lernen”

Das 8jährige Gymnasium ist zu einem Megathema geworden und wird auch in der kommenden Zeit ein umfassendes Thema bleiben. Mancherorts aber gab und gibt es unter den Eltern Vorbehalte, mitunter auch Ablehnung oder Distanzierung. Die Delegierten der saarländischen Gymnasien in der LEV haben mit einer deutlichen Mehrheit dem 8jährigen Gymnasiums zugestimmt. Die in unserem Positionspapier aufgeführten zentralen Forderungen wurden weitgehend erfüllt. Wer die Stellungnahme der Landeselternvertretung der Gymnasien liest, sieht, dass wir uns sehr kritisch mit dem Gesetzesentwurf auseinander gesetzt haben.

Auch wenn die LEV der Gymnasien letztlich diesem Vorhaben zugestimmt hat, werden wir nun bei der Umsetzung in unseren Schulen sehr darauf achten müssen, dass der „Arbeitsplatz Schule“ als ein gesunder Lebensraum für alle Beteiligten gestaltet wird.

Gesamtlandeselternvertretung (GLEV) im Saarland

Wie im Schulmitbestimmungsgesetz (§ 66 a) haben sich die Vorsitzenden der sieben verschiedenen saarländischen Landeselternvertretungen zu einer Gesamtlandeselternvertretung zusammengeschlossen. Sie wählen aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende/n und eine/n StellvertreterIn.

Die GLEV erörtert alle schulformübergreifenden und grundsätzlichen schulischen Angelegenheiten.

Die GLEV versucht, den Eltern ihren Erziehungsauftrag bewusst zu machen und die Mitbestimmung der Erziehungsberechtigten lt. Schulmitbestimmungsgesetz zu fördern. Dazu gehört auch die Qualifizierung von Elternvertreter/innen durch Fortbildung in Seminaren und schulformspezifischen Tagungen. Mit Beginn des Schuljahres 2000/2001 wurde am Landesinstitut für Pädagogik und Medien die Koordinierungsstelle für Elternfortbildung der GLEV eingerichtet. (Programm s. dort) Die GLEV informiert alle Eltern über eine eigene homepage: www.elternvertretung-glevsaar.de

Bundeselternrat - Arbeitsgemeinschaft der Landeselternvertretungen der Bundesrepublik Deutschland

Er versteht sich als Spitzenorganisation, in der die Erfahrungen der Elternarbeit in den einzelnen Bundesländern über deren Grenzen hinweg ausgetauscht werden können und in der eine länder- und schulformübergreifende Zusammenarbeit geleistet werden kann. Als Zusammenschluss der Elternvertretungen der Länder repräsentiert der BER somit die Eltern von über 10 Millionen Kindern und Jugendlichen, die in Deutschland eine Schule besuchen.

Der BER fordert nicht nur Rechte, sondern hat auch immer mit Nachdruck die Pflicht der Eltern betont. Sie sollen die Erziehung ihrer Kinder in eigener Verantwortung wahrnehmen und diese Aufgabe nicht an die Schule abtreten. Der Grundsatz des gemeinsamen Erziehungsauftrags muss von allen Beteiligten gewahrt werden.

Der BER will zum Nutzen der SchülerInnen Einfluss auf die inhaltliche und strukturelle Gestaltung der Bildungs- und Schulpolitik nehmen. Grundlegend für eine erfolgreiche Elternarbeit in diesem Sinne ist dabei auch die Einsicht in Bildungsforschung und Bildungsplanung. Die Diskussion aktueller Themen, die zu den vorrangigen Aufgaben des BER zählt, wird durch die konkreten Erfahrungen der Eltern aus der Schulpraxis und ihre daraus resultierenden Frage- und Problemstellungen bereichert. Zu den Zielen des BER zählt der Erfahrungs- und Informationsaustausch aller am Schulwesen Beteiligten.

Es bleibt eine wesentliche Aufgabe des BER, die Meinung der Eltern in der Bildungspolitik und in der Öffentlichkeit zu Gehör zu bringen. Nach jeder Tagung werden in Form von Resolutionen und Presseerklärungen die relevanten öffentlichen Medien und die leitenden Gremien der Politik über die Tagungsergebnisse informiert.

Im Internet: www.bundeselternrat.de

Internationale Kontakte -European Parents’ Association (EPA)

Der Bundeselternrat ist Mitglied der EPA, einer Organisation, die - ähnlich wie der BER auf Bundesebene- auf Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch von Eltern über die europäischen Staatsgrenzen hinweg zielt.

Im Internet: www.epa-parents.org

Ziel: Zusammenarbeit

Voraussetzung für Elternvertretung ist, sich mit den äußeren und inneren Rahmenbedingungen vertraut zu machen, Informationen zu erhalten und weiterzugeben, Probleme zu definieren, Kontakte aufzunehmen, Abwägungen zu treffen und Konfrontationen zu überwinden.

Die Beteiligung der Eltern an unseren Versammlungen sowie die Rückmeldung und der Kontakt mit einzelnen Eltern ist die wirksamste Motivation für die ehrenamtlich tätigen ElternvertreterInnen. Zeigt es uns doch, dass wir nicht als Einzelkämpfer zuweilen gegen Windmühlenflügel anrennen, sondern uns einer breiten Unterstützung erfreuen können.