Die Elternvertretungen an unserer Schule

Kollektive Elternrechte (§§ 38 ff SchulG)
Durch die Elternvertretungen werden die Eltern an der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule beteiligt. Die Elternvertretungen sollen die Interessen der Eltern im Rahmen der Erziehung der Kinder wahren und das Vertrauensverhältnis zwischen der Schule und dem Elternhaus festigen und vertiefen. Elternvertretungen in der Schule sind:
• Klassenelternversammlung
• Schulelternbeirat

Darüber hinaus wirken Eltern in der Schulkonferenz, der Schulelternsprecher in der Gesamtkonferenz mit.